August Landmesser
- Geburt:
- 24.05.1910
- Tot:
- 17.10.1944
- Zusätzliche namen:
- August Landmesser, Friedrich
- Kategorien:
- Arbeiter, Opfer des Nazi , Teilnehmer des Zweiten Weltkriegs
- Nationalitäten:
- deutsche
- Friedhof:
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August Friedrich Landmesser war ein deutscher Arbeiter und NS-Opfer. Er gilt als Beispiel für vorbildliche Zivilcourage, weil er 1936 bei einer Feier als Einziger in einer großen Menge den Hitlergruß verweigert habe. Ob das als Beleg dienende Foto Landmesser zeigt, ist allerdings nicht gesichert.
August Landmesser war das einzige Kind von August Franz Landmesser und Wilhelmine Magdalene, geb. Schmidtpott.
In erster Ehe war er verheiratet mit der 1907 geborenen Wunibalda Grundmann, eine gemeinsame Tochter wurde 1929 in Heidrege geboren.
Er trat 1931 zusammen mit seinen Verwandten mütterlicherseits in die NSDAP ein. Sie hofften dadurch eine Arbeitsstelle zu bekommen. Landmesser verlobte sich 1935 mit der 1913 geborenen Jüdin Irma Eckler und trat aus der Partei wieder aus.
Auf Grund der – eigentlich erst einen Monat später in Kraft tretenden – Nürnberger Rassengesetze wurde das Aufgebot zur Eheschließung vom Hamburger Standesamt im August 1935 nicht mehr angenommen. Aus der Beziehung entstanden zwei Töchter, Ingrid (* 29. Oktober 1935) und Irene (* 6. August 1937).
Landmesser versuchte Anfang Juli 1937 illegal nach Dänemark überzusiedeln. Er wurde dabei festgenommen und kam für kurze Zeit in Haft. Dabei wurde die zweite Schwangerschaft von Irma Eckler bekannt, und gegen Landmesser wurde noch im Juli 1937 ein Verfahren wegen Rassenschande eingeleitet.
Er wurde am 15. September 1937 zur Untersuchungshaft in die Strafanstalt Fuhlsbüttel (Hamburg) verbracht. Im Prozess konnte Landmesser jedoch glaubhaft vorbringen, dass weder er noch Irma Eckler gewusst hätten, dass sie Volljüdin war, und er wurde am 27.
Mai 1938 mangels Beweisen freigesprochen mit der Warnung, im Wiederholungsfall mit einer mehrjährigen Zuchthausstrafe rechnen zu müssen.
Trotzdem führte Landmesser die Beziehung mit Irma Eckler weiter und zeigte sich mit ihr auch in der Öffentlichkeit.
Daraufhin wurde er am 15. Juli 1938 erneut festgenommen und im anschließenden Verfahren zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt und ins Strafgefangenenlager I Börgermoor im Emsland verbracht.
Drei Tage nach Landmesser wurde auch Irma Eckler wegen Rassenschande von der Gestapo in sogenannte Schutzhaft genommen und in die Strafanstalt Fuhlsbüttel eingeliefert. Von dort aus wurde sie in das Konzentrationslager Oranienburg, dann ins Frauenkonzentrationslager Lichtenburg und anschließend in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück verlegt. Die Kinder Ingrid und Irene wurden vorerst in das städtische Waisenhaus eingeliefert. Die Großmutter mütterlicherseits erreichte schließlich, dass Ingrid bei ihr leben durfte, während Irene zunächst im Waisenhaus verbleiben musste, bevor sie 1941 zu Pflegeeltern kam.
Nach dem Tod der Großmutter 1953 kam auch Ingrid zu Pflegeeltern. Sie wurde gelernte Verkäuferin, Irene erst Buchhändlerin, dann Lehrerin.
Von der Mutter Irma kamen aus dem KZ noch einige wenige Briefe bis zum Januar 1942, die auf eine wachsende Entfremdung von Landmesser hinweisen. Es wird vermutet, dass Irma Eckler im Februar 1942 in die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg bei Dessau gebracht und dort – wie über 14.000 andere Häftlinge – ermordet wurde.
Am 20. Dezember 1949 wurde Irma Eckler vom Amtsgericht Hamburg-Altona für tot erklärt, mit Todesdatum 28. April 1942.
Am 19. Januar 1941 wurde Landmesser entlassen und arbeitete von da an als Vorarbeiter in der Warnemünder Filiale des Transportunternehmens Püst.
Im Februar 1944 wurde er in das Bewährungsbataillon XIX/999, 3. Kompanie mit Feldpostnummer 39418D, eingezogen, wo er nach Kampfhandlungen in Kroatien vermisst wurde und vermutlich am 17. Oktober 1944 bei Absetzbewegungen nahe Ston fiel.
1949 wurde er vom Amtsgericht Rostock für tot erklärt mit Todesdatum 1. August 1949. Im Sommer 1951 wurde die Ehe von August Landmesser und Irma Eckler vom Hamburger Senat anerkannt. Im Herbst desselben Jahres erhielten Ingrid und Irene den Nachnamen des Vaters.
Irene nannte sich jedoch weiterhin Eckler.
Rezeption
1996 veröffentlichte Irene Eckler das Sachbuch Die Vormundschaftsakte 1935–1958 : Verfolgung einer Familie wegen „Rassenschande“ über die Geschichte ihrer Familie. Das Sachbuch enthält zahlreiche Dokumente aus der fraglichen Zeit, von privaten Briefen der Mutter bis hin zu Dokumenten von staatlichen Einrichtungen.
August Landmesser soll auf einem vielzitierten Foto zu sehen sein, das am 13. Juni 1936 (nicht, wie ursprünglich angenommen, 1938 oder 1939) aufgenommen wurde und am 22. März 1991 in der Zeit erschien: Es zeigt eine große Ansammlung von Arbeitern der Hamburger Werft Blohm & Voss, die beim Stapellauf des Marineschulschiffs Horst Wessel alle den Arm zum Hitlergruß heben – mit Ausnahme eines Mannes in der Mitte, der den Gruß verweigert und die Arme vor der Brust verschränkt hält. Motiv für die Verweigerung des Grußes könnte Landmessers Verärgerung über die Ablehnung seiner Hochzeit mit Irma Eckler auf Grund der Rassengesetze durch das Hamburger Standesamt gewesen sein. Der Arzt und Schriftsteller Till Bastian ließ am 15. November 1995 im Hamburger Abendblatt einen Aufruf veröffentlichen,[5] den Mann zu identifizieren, offensichtlich ohne Erfolg. Ob das Bild tatsächlich Landmesser zeigt, wie seine Tochter Irene Eckler glaubt, ist nicht gesichert.
Literatur
- Irene Eckler: Die Vormundschaftsakte 1935–1958 : Verfolgung einer Familie wegen „Rassenschande“. Horneburg Verlag, Schwetzingen 1996, ISBN 3-9804993-0-8; neue zweisprachige Ausgabe: A family torn apart by „Rassenschande“ : Political persecution in the Third Reich : Documents and reports from Hamburg in German and English. Horneburg Verlag, Schwetzingen 1998, ISBN 3-8012-3585-8 (Auszüge auf der Website der Forschungs- und Arbeitsstelle „Erziehung nach/über Auschwitz“)
- Wolfgang Benz: Geschichte des Dritten Reiches. C. H. Beck, München 2000, ISBN 3-406-46765-2
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