Eva Justin
- Geburt:
- 23.08.1909
- Tot:
- 11.09.1966
- Zusätzliche namen:
- Eva Justin, Ева Хедвиг Юстин, , Eva Justin, Ева Юстин
- Kategorien:
- , Psychologen
- Nationalitäten:
- deutsche
- Friedhof:
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Eva Hedwig Justin (* 23. August 1909 in Dresden; † 11. September 1966 in Offenbach am Main) war eine deutsche Rassenforscherin zur Zeit des Nationalsozialismus. Sie trug sowohl ideologisch als auch durch „gutachterliche Äußerungen“ und Interventionen bei der Polizei zum Porajmos bei, dem Genozid an einem großen Teil der als „Zigeuner“ kategorisierten europäischen Roma. Sie nahm Untersuchungen an Häftlingen in Jugendkonzentrationslagern vor und sorgte für deren Begutachtung. Justin arbeitete unter Robert Ritter sowohl im Reichsgesundheitsministerium als auch nach 1948 im Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt.
Leben
Eva Justin wurde als Tochter des Reichsbahnbeamten Karl Justin und seiner Ehefrau Magarethe geb. Ebinger in Dresden geboren. Bereits 1925 wurde sie Mitglied im Jungdeutschen Orden.
Das Abitur machte sie 1933 im Alter von 24 Jahren am Luisenstift in Kötzschenbroda-Niederlößnitz. Ab 1934 nahm sie an einem Lehrgang für Krankenschwestern teil und wurde von Robert Ritter an die Universitätsnervenklinik in Tübingen geholt. Im Jahr 1936, als Ritter zum Leiter der „Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt“ (RHF) berufen wurde, nahm er Justin mit und machte sie zu seiner Stellvertreterin. Sie immatrikulierte sich am 2. November 1937 in Berlin.
Justin, die Romanes beherrschte, erwarb sich das Vertrauen mancher Roma und Sinti.
PromotionJustin konnte kein abgeschlossenes Universitätsstudium vorweisen. Um ihr dennoch eine Promotion zu ermöglichen, setzte man sich in ihrem Fall mehrfach über Formalien hinweg.
Ein ursprünglich von ihrem Hochschullehrer Kurt Gottschaldt vorgeschlagenes Thema ignorierte sie und brach auch die Besuche seiner Vorlesungen ab. Anfang März 1943 legte sie stattdessen eine Arbeit Lebensschicksale artfremd erzogener Zigeunerkinder und ihrer Nachkommen vor – ein Thema, das mit keinem Professor der Universität vereinbart worden war. Ihre Promotion bedurfte also prominenter Unterstützung. Sie besuchte, von Robert Ritter unterstützt, den emeritierten Eugeniker und ehemaligen NS-Rektor der Berliner Universität Eugen Fischer bei einem Kuraufenthalt in Baden-Baden. Fischer schrieb am 4. März 1943 einen Brief an „seine“ alte Universität. Damit wurde Justin von der Psychologiestudentin zur Anthropologin. Am 12. März nahm die Universität die Dissertation an. Als indirekter Doktorvater sprang Ritter ein, der nicht zur Betreuung von Dissertationen berechtigt war. Gutachter der Dissertation waren Richard Thurnwald und Ritter, abschließend Fischer.
In ihrem Schreiben zur Promotion berief sich Justin auf weitere Protektion von Hans Reiter, dem Leiter des Reichsgesundheitsamtes, Herbert Linden vom Reichsministerium des Innern und Paul Werner, der im Reichskriminalpolizeiamt für vorbeugende Verbrechensbekämpfung zuständig war.
Die mündliche Prüfung fand am 24. März zwischen 9:15 und 10:15 in Ritters Privatwohnung statt; Fischer, der Justin in Anthropologie u. a. über Rothaarige prüfte, unterbrach dafür seine Kur. Wolfgang Abel führte eine weltanschauliche Besprechung durch, der Völkerkundler Thurnwald befragte sie zu „afrikanischen Wildbeutervölkern“. Fischer gab ihr ein „knappes gut“, Abel: „sehr gut“, Thurnwald: „gut“.
Während ihres Studiums besuchte sie nach eigenen Angaben Vorlesungen von Wolfgang Abel, Eugen Fischer, Kurt Gottschaldt, Hans F. K. Günther, Günther Hertwig, Paula Hertwig, Fritz Lenz, Wilhelm Emil Mühlmann, Hans Reinerth, Hans Reiter, Robert Ritter, Rupp, Bruno Kurt Schultz, Eduard Spranger, Richard Thurnwald und Otto Wuth - eine Liste, die zahlreiche prominente NS-Professoren und Verfechter des erbpathologischen Paradigmas beinhaltet.
Die „völkerkundliche Feldforschung“ (Thurnwald) für ihre Dissertation fand im Frühherbst 1942 für sechs Wochen im katholischen Kinderheim St. Josefspflege in Mulfingen statt. Dort waren unter den ca. 70 Heimkindern 40 Sinti zwischen sieben und 16 Jahren, die aufgrund verschiedener behördlicher Zwangsmaßnahmen zusammengezogen worden waren. Die „deutschblütigen“ Kinder des Heimes wurden von Justin nicht beachtet. Grundlage für die Zusammenführung in diesem Heim war der württembergische Heimerlass für „Zigeunerkinder“ vom 7. November 1938.
Ein Teil der Eltern war aufgrund von Himmlers „Asozialenerlass“ vom 14. Dezember 1937 ins KZ eingewiesen, weitere Eltern waren durch andere Maßnahmen ohne Kinder deportiert worden oder Kinder waren aufgrund der Denunziation einer NSV-Fürsorgerin ihren Eltern entzogen und der Heimerziehung zugeführt worden.
Auf die Sinti-Kinder von Mulfingen wurde zunächst Heinrich Himmlers Auschwitz-Erlass vom 16. Dezember 1942, der die Deportation aller Sinti und Roma verfügte, nicht angewendet. Die Rohabzüge der Dissertation wurden am 5. November 1943 verschickt, die endgültige Druckfassung am 9. März 1944 ausgeliefert. Damit war Justins Promotionsverfahren abgeschlossen. Wenige Tage später, „jetzt konnte Justin sicher sein, dass sie ihr ‚Untersuchungsgut‘ nicht mehr benötigte“ (Gilsenbach), gab die Polizei dem Kinderheim bekannt, dass ein Abtransport der Kinder in ein „Zigeunerlager“ geplant sei. Die 39 Sinti-Kinder wurden am 9. Mai 1944 deportiert, sie trafen am 12. Mai 1944 im Zigeunerlager Auschwitz ein. Im August 1944 wurden diese Kinder bis auf vier in Auschwitz in der Gaskammer umgebracht.
In ihrer Dissertation kam Justin zu dem Ergebnis, dass „Zigeuner“ durch ihre „mangelhaften Anpassungsfähigkeiten in der Regel doch mehr oder weniger asozial“ würden. „Fast alle Zigeuner und Zigeunermischlinge sind durch eine mehr oder weniger große Haltschwäche […] gefährdet“. Es würde immer neues „minderwertiges Erbgut“ in den deutschen Volkskörper einsickern. „Das deutsche Volk braucht aber zuverlässige und strebsame Menschen und nicht den zahlreichen Nachwuchs dieser unmündigen Primitiven.“ Aus diesen Gründen trat sie vehement für die Zwangssterilisation von Sinti- und Romafrauen ein.
Gutachten und Arbeit in der RHFNach 1943 arbeitete Eva Justin weiter als wissenschaftliche Assistentin in der RHF. Dort unterzeichnete sie allein zwischen Februar und Oktober 1944 1.320 Rassegutachten. So schrieb sie an die staatliche Kriminalpolizei Berlin am 10. Juli 1944 über die rassische Zuordnung einer Familie von fünf Musikern aus Ungarn:
„Während das Äußere der Familienangehörigen nicht gerade typisch zigeunerisch ist, sondern – abgesehen von der Mutter – an Neger-Bastarde denken läßt, sprachen Gestik, Affektivität und Gesamtverhalten nicht nur für artfremde, sondern gerade auch für zigeunerische Herkunft. Die unechte Art scheinbar urbanen Auftretens, die Anpassung an sich flacher emotioneller Regungen an die jeweilige Umweltwirkung, die Uneinsichtigkeit und Urteilsschwäche gegenüber sachlichen Erwägungen und Folgerungen, die Standpunktlosigkeit und Unfestigkeit innerer Stellungnahme zeugen bei aller Schläue und Verschlagenheit von einer im Kern vorhandenen hochgradigen Naivität und Primitivität, wie man sie in dieser gelockerten Art bei sesshaften Europäern mit gezüchtetem Arbeitssinn nicht trifft.“
Arbeit in Jugendkonzentrationslagern1943 waren Ritter und Mitarbeiterinnen kriegsbedingt von Berlin auch nach Fürstenberg (Havel) umgezogen und hatten dort in einer Führerschule der Sicherheitspolizei neues Quartier gefunden. Am anderen Ortsende von Fürstenberg lag das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. In den „Jugendschutzlagern“ Moringen für männliche und Uckermark für weibliche Häftlinge waren Ritter und Justin für die Begutachtung der Jugendlichen zuständig.
Nach KriegsendeNach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bezeichnete Justin sich im Fragebogen des Entnazifizierungsverfahrens als „politisch nicht belastet“ und gab lediglich die Mitgliedschaft im Roten Kreuz und der Arbeitsfront zu.
Im März 1948 wurde sie, obwohl sie niemals psychologisch mit Kindern gearbeitet hatte und auch kein Examen oder einen sonstigen Abschluss in Psychologie besaß, als Kinderpsychologin in Frankfurt am Main angestellt. Ihr Vorgesetzter war wiederum Robert Ritter, der seit dem 1. Dezember 1947 für die Stadt Frankfurt arbeitete. In der Folgezeit erstellte sie psychologische Gutachten über schwererziehbare Kinder. Justin und Ritter verwendeten zu dieser Zeit ihre Arbeitskraft auch darauf, die von ihnen unterschlagenen Akten des Reichsgesundheitsamtes, also die Planungsunterlagen des Völkermordes an Sinti und Roma, an Polizeibehörden und ehemalige Mitarbeiter der Forschungsstelle weiterzugeben.
1958 ermittelte die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen Justin. Die Staatsanwaltschaft unter der personellen Zuständigkeit des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer verkündete, das Verfahren solle „die nationalsozialistischen Vernichtungsmaßnahmen gegen Zigeuner aufklären“. Nach umfangreicher Beweiserhebung konstatierte die Staatsanwaltschaft zwar, dass die von Eva Justin angefertigten „Rassenhygiene-Gutachten“ über Sinti und Roma die Grundlage für deren Deportation nach Auschwitz und anschließende Ermordung gewesen seien, glaubte aber nicht nachweisen zu können, dass Justin die Folgen ihres Tuns gekannt habe. Andere zweifelsfrei bewiesene Handlungen wie die Zwangssterilisationen wurden als verjährt eingestuft. Im Dezember 1960 stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Justin ein.
Bis 1962 begutachtete Justin für die Stadt Frankfurt "Zigeuner" und war in dieser Funktion auch für Menschen zuständig, die sie vor 1945 für die Rassenhygienische Forschungsstelle begutachtet hatte. Aufgrund eines Fernsehfilms von Irmgard und Valentin Senger wurde sie versetzt.
1963 trat Justin zum katholischen Glauben über. 1964 nahm sie Feldforschungen in einem Wohnwagen- beziehungsweise sogenannten „Zigeunerlager“ bei Frankfurt-Bonames vor und war danach als Angestellte der Universitäts-Nervenklinik in Frankfurt am Main tätig. Im September 1966 starb sie an Krebs.
Ursache: wikipedia.org
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Name | Beziehung | Beschreibung | ||
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1 | Robert Ritter | Arbeitskollege, Gleichgesinnte |
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