de

Roland Freisler

Persan haben keine Bilder. Fügen Sie neue Bilder.
Geburt:
30.10.1893
Tot:
03.02.1945
Zusätzliche namen:
Роланд Фрейслер, Фрайслер, Roland Freisler,Rolands Freislers,
Friedhof:
Geben Sie den Friedhof

Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war ein deutscher Jurist, dessen berufliche Karriere in der Weimarer Republik begann und im Verlauf der Diktatur des Nationalsozialismus zu ihrem Höhepunkt gelangte. Von August 1942 bis zu seinem Tod war er Präsident des ab 1934 unter der Bezeichnung „Volksgerichtshof“ bestehenden höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen.

Freisler gilt als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Er war verantwortlich für tausende Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen, darunter vielen Schauprozessen mit von vornherein festgelegten Urteilen. Beispielhaft dafür sind der 1943 unter Freislers Vorsitz geführte Prozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose, in dem er die Geschwister Hans und Sophie Scholl neben anderen zum Tode verurteilte, sowie die Prozesse gegen die Verschwörer des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944.

Bedingt durch Freislers jähzorniges Auftreten, dokumentiert durch eine oftmals die Angeklagten lautstark erniedrigende Prozessführung, gilt er als ein prägnant-personifiziertes Beispiel für die Rechtsbeugung der Justiz im Dienst des NS-Regimes.

Leben

 

Herkunft, Erster Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft

 

Im Unterschied zu fast allen anderen prominenten Personen der nationalsozialistischen Führungselite ist über das Privatleben Roland Freislers nur wenig bekannt. Sein Vater war der aus Klantendorf (heute Kujavy), Bezirk Neutitschein in Mähren stammende Diplom-Ingenieur Julius Freisler; seine Mutter, Charlotte Schwertfeger, stammte aus Celle. Die Freislers hatten noch einen zweiten, 1895 geborenen Sohn, Oswald.

Roland Freisler besuchte das Wilhelmsgymnasium in Kassel bis zum Abitur im Jahr 1912.

1912 begann Freisler in Jena ein Jurastudium, unterbrach dieses aber nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, um sich als Kriegsfreiwilliger zu melden. In Jena war Freisler zeitweiliges Mitglied der Studentenverbindung SBV! Alemannia Jena im Schwarzburgbund. Aus ihr wurde er ausgeschlossen, nachdem ein Alter Herr und Freisler versucht hatten, die Alemannia in eine Studentenverbindung des Wingolfs umzuwandeln.

1915 geriet er an der Ostfront in russische Kriegsgefangenschaft. Den Rest des Kriegs war er in einem Offizierslager in der Nähe von Moskau interniert. Nach der Oktoberrevolution und dem Frieden von Brest-Litowsk wurden die Lager einer deutschen Selbstverwaltung übergeben. Freisler wurde zu einem der Lagerkommandanten ernannt. Obwohl die Gefangenen 1918 in die Heimat entlassen wurden, blieb Freisler noch zwei Jahre länger in der Sowjetunion. Warum er erst so spät nach Deutschland zurückkam und was er in den zwei Jahren in der Sowjetunion machte, ist nicht bekannt. Es gab Gerüchte, dass er die russische Sprache erlernt habe und in dieser Zeit Anhänger des Bolschewismus gewesen sei.

 

Rückkehr nach Deutschland, Promotion und Zeit als Rechtsanwalt

 

1920 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde 1922 an der Universität Jena in Jura nach Vorlage einer Dissertation zum Thema „Grundsätzliches über die Betriebsorganisation“ promoviert. 1924 war er für ein halbes Jahr Gerichtsassessor am Homberger Amtsgericht. Freisler eröffnete 1924 eine Anwaltskanzlei in Kassel und vertrat als Verteidiger straffällig gewordene Angehörige der NSDAP, der er 1925 beigetreten war.

Am 24. März 1928 heiratete Freisler Marion Russegger. Sie hatten zwei Söhne, Harald und Roland.

Beginn der politischen Karriere

Freisler wurde 1925 Mitglied der NSDAP. Er wurde Stadtverordneter in Kassel und 1932 bis 1933 Mitglied des Preußischen Landtages. Außerdem bekleidete er einen Offiziersrang bei der SA, distanzierte sich jedoch nach dem sog. Röhm-Putsch 1934 von dieser Organisation. Im Jahre 1927 charakterisierte Karl Weinrich, der Gauleiter des damaligen NSDAP-Gaues Kurhessen, Freisler in einem Bericht an die Parteileitung in München wie folgt:

„Rhetorisch ist er unseren besten Rednern gewachsen, wenn nicht überlegen. Besonders auf die große Masse hat er Einfluß, von denkenden Menschen wird er innerlich meist abgelehnt. Parteigenosse Freisler ist nur als Redner verwendbar. Für jeden Führerposten ist er ungeeignet, da er unzuverlässig ist und zu sehr von Stimmungen abhängig.“

Nach der Machtergreifung ging seine Karriere im März 1933 steil nach oben. Freisler war ab 1933 Mitglied des Reichstages und wurde Ministerialdirektor im Preußischen Justizministerium und Leiter der Personalabteilung, wenige Monate später dann Staatssekretär und Preußischer Staatsrat. Als das preußische Justizministerium im Reichsministerium der Justiz aufging, wurde Freisler als Staatssekretär übernommen.

In seiner Tätigkeit in Justizbehörden missachtete Freisler im Einklang mit der Justizpolitik der NSDAP zentrale Grundsätze des Rechtsstaats, beispielsweise im Jahr 1938 im Rahmen eines Strafprozesses das Prinzip „nulla poena sine lege“ („Keine Strafe ohne Gesetz“). Nach diesem Grundpfeiler jeder rechtsstaatlichen Ordnung darf niemand aufgrund einer Gesetzeslage abgeurteilt werden, die es zur Tatzeit noch nicht gegeben hat. Zwei Brüder, Walter und Max Götze, hatten zwischen 1934 und 1938 durch eine Überfallserie mittels so genannter Autofallen Berlin und Umgebung unsicher gemacht. Dabei war es auch zu zwei Raubmorden gekommen, die nachweislich nur Walter Götze begangen hatte. Somit wäre Max Götze nach geltender Gesetzlage mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davongekommen. Freisler informierte Hitler hierüber, der verlangte, in diesem Fall die Todesstrafe zu verhängen. Freisler sorgte daraufhin in aller Eile mit dem Reichsjustizminister dafür, dass ein passendes Gesetz in zwei Tagen durchgebracht und im Reichsgesetzblatt vom 22. Juni 1938 mit rückwirkender Kraft veröffentlicht wurde. Am 24. Juni wurde daher auch Max Götze aufgrund dieses Gesetzes in neun Fällen zum Tode verurteilt.

Freisler war an der Entwicklung eines neuen nationalsozialistischen Strafrechtes an führender Stelle beteiligt. Er wurde in diesem Zusammenhang auch Leiter der Abteilung Strafrecht in der Akademie für Deutsches Recht, die ein neues Volksgesetzbuch im nationalsozialistischen Sinne herausgeben wollte. An der nationalsozialistischen Strafrechtsreform, insbesondere der Formulierung der Tatbestände der Tötungsdelikte entsprechend der Tätertypenlehre (Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4. September 1941 – RGBl. I 1941 S. 549), hatte er maßgeblichen Anteil. Er verblieb bis zu seiner Berufung zum Volksgerichtshof 1942 im Reichsjustizministerium und vertrat es u. a. in der Funktion als Staatssekretär bei der Wannseekonferenz.

rnennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs

 

Am 20. August 1942 wurde Freisler von Adolf Hitler als Nachfolger Otto Thieracks, der zum Reichsjustizminister befördert worden war, zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Der Volksgerichtshof war 1934 zur Verhandlung von Hochverrats- und Landesverratssachen errichtet worden. Später wurde die Zuständigkeit auf andere Staatsschutzdelikte erweitert.

Unter Freisler stieg die Anzahl der Todesurteile stark an: Ungefähr 90 Prozent aller Verfahren endeten mit einer oft bereits vor Prozessbeginn feststehenden Todesstrafe oder mit lebenslanger Haftstrafe. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5000 Todesurteile gefällt, davon etwa 2600 durch den von Freisler geführten Ersten Senat des Gerichts. Damit war Freisler in den drei Jahren seines Wirkens am Volksgerichtshof für ebenso viele Todesurteile verantwortlich wie alle anderen Senate des Gerichts zusammen in der gesamten Zeit des Bestehens des Gerichts von 1934 bis 1945. Daher haftete ihm schon bald der Ruf eines „Blutrichters“ an, als Hitler nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 entschied, dass die an der Verschwörung Beteiligten vor den Volksgerichtshof gestellt werden sollten. Hitler ging es dabei auch darum, den Verschwörern „keine Zeit zu langen Reden“ zu lassen. „Aber der Freisler wird das schon machen. Das ist unser Wyschinski“ – ein Hinweis auf Stalins berüchtigten Chefankläger in den Schauprozessen der dreißiger Jahre.

Prozessführung Roland Freisler (Mitte) zwischen den Beisitzern Hermann Reinecke (links) und Ernst Lautz (rechts) bei einer Sitzungseröffnung während des Prozesses gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises und dessen Umfeld nach dem Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld vor dem Volksgerichtshof, 1944

In allen Volksgerichtshofprozessen zeigte Freisler deutlich seine Voreingenommenheit zugunsten des NS-Staates. Als fanatischer Nationalsozialist wollte er so urteilen, „wie der Führer selbst den Fall beurteilen würde“. Der Gerichtshof war für ihn ausdrücklich ein „politisches Gericht“. In den Verhandlungen erniedrigte er die Angeklagten, hörte ihnen kaum ruhig zu und unterbrach sie. Außerdem brüllte er sie an und führte den Prozess besonders unsachlich. Beispielhaft hierfür sei seine Befragung von Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld im Prozess gegen die „Verschwörer des 20. Juli 1944“ zitiert:

Freisler: „Sie müssen mit dem Polenfeldzug ein besonderes Erlebnis gehabt haben. Sind Sie nicht auch gerade eingesetzt gewesen in Westpreußen?“ Graf Schwerin: „Jawohl.“

Freisler: „Sie haben also Ihre eigene Heimat als Soldat unseres Führers befreien dürfen.“ Graf Schwerin: „Herr Präsident, was ich an politischen Erfahrungen persönlich gemacht habe, hat für mich mancherlei Schwierigkeiten in der Folge gehabt, weil ich ja sehr lange für das Deutschtum in Polen gearbeitet habe und aus dieser Zeit heraus ein vielfaches Hin und Her in der Einstellung den Polen gegenüber praktisch erlebt habe. Das ist eine...“ Freisler: „Jedenfalls ist das Hin und Her etwas, was Sie dem Nationalsozialismus zur Last legen können?“ Graf Schwerin: „Ich dachte an die vielen Morde...“ Freisler: „Morde?“ Graf Schwerin: „Die im In- und im Ausland...“ Freisler: „Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit? Ja oder nein, zerbrechen Sie darunter?“ Graf Schwerin: „Herr Präsident!“ Freisler: „Ja oder nein, auf eine klare Antwort!“ Graf Schwerin: „Nein.“ Freisler: „Sie können auch gar nicht mehr zerbrechen, Sie sind ja nur noch ein Häufchen Elend, das vor sich keine Achtung mehr hat.“

Graf Schwerin von Schwanenfeld wurde wie viele der übrigen Angeklagten vom 20. Juli zum Tode verurteilt.

Die Prozesse zum 20. Juli wurden teilweise gefilmt. Es war für die Tontechniker schwierig, die Antworten der Angeklagten aufzunehmen, da Freisler in der Verhandlung derart laut schrie, dass die Tontechnik auf eine entsprechende Unempfindlichkeit eingeregelt werden musste. Einigen Angeklagten wurden Hosenträger, Gürtel und Krawatte weggenommen, um sie zu demütigen.

Freisler leitete auch den Schauprozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose im Februar 1943, zu dem die Mitglieder des Ersten Senats eigens von Berlin nach München geflogen wurden. Im zweiten Prozess gegen Mitglieder der Weißen Rose (April 1943) schrie er gleich zur Eröffnung den Angeklagten entgegen, dass der Nationalsozialismus gegen solche „Verräter“ überhaupt kein Strafgesetzbuch benötige. Er werde „ganz ohne Recht“ kurzen Prozess machen. Freisler korrigierte sich und verbesserte: „ganz ohne Gesetz“. Als ihm ein Beisitzer dennoch wortlos das Strafgesetzbuch hinüberreichte, schleuderte er es augenblicklich in Richtung der Anklagebank, wo sich Angeklagte duckten, um nicht am Kopf getroffen zu werden.

Freislers reisender Volksgerichtshof amtierte auch in Österreich, das 1938 von NS-Deutschland annektiert worden war. In drei Prozessen verurteilte Freisler 1943/45 31 slowenische und kommunistische Widerstandskämpfer zum Tode.

Tod

Freisler starb am 3. Februar 1945 während eines Luftangriffs der USAAF auf Berlin, als er auf dem Weg zum Keller des Volksgerichtshofs von einem herabstürzenden Balken erschlagen wurde. Bei seinem Tod hielt er noch die Akte des späteren Richters am Bundesverfassungsgericht Fabian von Schlabrendorff in der Hand. Ein von der Straße herbeigerufener Arzt stellte nur noch seinen Tod fest; es war der Bruder Rüdiger Schleichers, den Freisler am Tag zuvor zum Tode verurteilt hatte. Freislers Tod rettete unter anderem Schlabrendorff das Leben.[13] Roland Freisler ist auf dem Berliner Waldfriedhof Dahlem im Grab seiner Schwiegereltern beigesetzt, das auch die letzte Ruhestätte seiner 1997 verstorbenen Frau ist. Der Name Freisler ist auf dem Grabstein nicht erwähnt.

Der Umgang der Bundesrepublik mit dem Nachlass Freislers

1958 wurde von einer Spruchkammer in Berlin eine Sühnegeldstrafe von 100.000 D-Mark über den Nachlass Freislers verhängt. Damit wurde die schon früher erfolgte Beschlagnahme von zwei Grundstücken verrechnet. Die Witwe hatte gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben, weil die Grundstücke aus ihrer Mitgift bezahlt worden seien. In der Spruchkammerentscheidung war dagegen festgestellt worden, dass die Zahlungen für die Grundstücke mit den Gehaltszahlungen von Freisler korrespondierten. Zudem stellte sich heraus, dass die Witwe bei der Eheschließung mittellos gewesen war.

1985 wurde bekannt, dass seine Witwe Marion Freisler eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezog. Frau Freisler bezog hierbei ab 1974 zusätzlich einen Berufsschadensausgleich. Die Begründung für dessen Zahlung lautete, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsste, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes hohe Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Frau Freisler, da die Argumentation als gesetzeskonform zu bewerten war. Erst im Jahr 1997 wurde das zugrundeliegende Bundesversorgungsgesetz derart ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden konnten.

Schriften

 

Freislers Werke propagieren einen völkischen Führerstaat sowie rassistische Theorien und werden zur nationalsozialistischen Propaganda gezählt.

  • Grundsätzliches über die Betriebsorganisation (Schriften des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Jena, 3), Jena 1922
  • Das Werden des Juristen im Dritten Reich [1. Teil], Berlin 1933
  • Gedanken zum Erbhofrecht, 1933
  • Das Deutsche Strafrecht (Zeitschrift), seit 1933
  • Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts. Denkschrift des Zentralausschusses der Akademie für Deutsches Recht, 1934 (höchstwahrscheinlich nur teilweise Beiträge)
  • (zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner) Das kommende deutsche Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1934 (Freisler wirkte „nur“ mit)
  • (zusammen mit Gerd oder Walter Luetgebrune) Denkschrift des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für Deutsches Recht über die Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts, Berlin 1934
  • Gedanken zur Technik des werdenden Strafrechts und seiner Tatbestände, 1935
  • Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozeß, Berlin 1935
  • Zur Neugestaltung des Strafverfahrens, Berlin 1935
  • (zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner:) Das neue Strafrecht Grundsätzliche Gedanken zum Geleit, Berlin 1936
  • Vom alten zum neuen Ehescheidungsrecht. Kritik, Vorschlag, Begründung, Berlin 1937
  • Der Ehrenschutz im neuen deutschen Strafverfahren (Beiträge zur Rechtserneuerung; 4)Gemeinschaftsarb. von Roland Freisler …, Berlin 1937
  • Nationalsozialistisches Recht und Rechtsdenken (Schriften des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungsakademien), Berlin 1938
  • Leitfaden für die Helfer der Ermittlungshilfe, Berlin 1938
  • Das Jahrbuch des Deutschen Rechts, Ort und Datum unbekannt, aber vor 1935
  • (zusammen mit Ludwig Grauert, Leiter der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums:) Das neue Recht in Preußen (Sammlung), Berlin 1. Band wahrsch. 1934 oder 1933, 2. Band 1935
  • Die Wiedergeburt strafrechtlichen Denkens, Berlin 1940
  • mit Justus W. Hedemann: Deutsches Gemeinrecht im Werden. von Decker, Berlin 1940
  • mit Justus W. Hedemann (Hrsg.): Kampf für ein deutsches Volksrecht: Richard Deinhardt zum 75. Geburtstage. von Decker, Berlin 1940.
  • Kriminologie – unentbehrliche und gleichwertige Grundlage erfolgreicher Strafrechtspflege. In: Deutsches Strafrecht 7/8 (1942) 97–107

Ursache: wikipedia.org

Keine Orte

    loading...

        NameBeziehungGeburtTotBeschreibung
        1Julius FučíkJulius FučíkBekanntschaft23.02.190308.09.1943
        2Adolf HitlerAdolf HitlerMitarbeiter, Gleichgesinnte20.04.188930.04.1945
        3Martin BormannMartin BormannGleichgesinnte17.06.190002.05.1945
        4Andrejs VišinskisAndrejs VišinskisGleichgesinnte, Idol10.12.188322.11.1954
        5Erich Maria RemarqueErich Maria RemarqueGegner22.06.189825.09.1970
        6Elfriede  ScholzElfriede ScholzOpfer25.03.190316.12.1943
        Schlagwörter