Berliner Mauer
Die Berliner Mauer war während der Teilung Deutschlands ein hermetisch abriegelndes Grenzbefestigungssystem der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), das mehr als 28 Jahre, vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989, bestand. Es trennte nicht nur die Verbindungen im Gebiet Groß-Berlins zwischen dem Ostteil („Hauptstadt der DDR“) und dem Westteil der Stadt, sondern umschloss völlig alle drei Sektoren des Westteils und unterbrach damit auch seine Verbindungen zum Berliner Umland, das im DDR-Bezirk Potsdam lag. Von der Berliner Mauer ist die ehemalige innerdeutsche Grenze zwischen West- (alte BRD) und Ost-Deutschland (DDR) zu unterscheiden. Die Berliner Mauer als letzte Aktion der Teilung der durch die Nachkriegsordnung der Alliierten entstandenen Viersektorenstadt Berlin war Bestandteil und zugleich markantes Symbol des Konflikts im Kalten Krieg zwischen den von den Vereinigten Staaten dominierten Westmächten und dem sogenannten Ostblock unter Führung der Sowjetunion. Durch einen Beschluss der politischen Führung der Sowjetunion Anfang August 1961 und mit einer wenige Tage später ergehenden Weisung der DDR-Regierung errichtet, ergänzte die Berliner Mauer die 1378 Kilometer lange innerdeutsche Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, die bereits mehr als neun Jahre vorher „befestigt“ worden war, um den Flüchtlingsstrom zu stoppen. Für die DDR-Grenzsoldaten galt seit 1960 in Fällen des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ der Schießbefehl, der erst 1982 formell in ein Gesetz gefasst wurde. Bei den Versuchen, die 167,8 Kilometer langen und schwer bewachten Grenzanlagen in Richtung West-Berlin zu überwinden, wurden nach derzeitigem Forschungsstand (2009) zwischen 136 und 245 Menschen getötet. Die genaue Zahl der Todesopfer an der Berliner Mauer ist nicht bekannt. Die Berliner Mauer wurde am Abend des 9. November 1989 im Zuge der politischen Wende geöffnet. Diese wurde unter dem wachsenden Druck der mehr Freiheit fordernden DDR-Bevölkerung vollzogen. Der Mauerfall ebnete den Weg, der innerhalb eines Jahres zum Zusammenbruch der SED-Diktatur, zur Auflösung der DDR und gleichzeitig zur staatlichen Einheit Deutschlands führte.
Sprachliche Aspekte
In der DDR wurde die Mauer als „befestigte Staatsgrenze“ oder (propagandistisch) als „antifaschistischer Schutzwall“ bezeichnet (von Horst Sindermann geprägt). Hauptzweck war die Verhinderung der Flucht aus der DDR durch deren Einwohner, die dort als „ungesetzlicher Grenzübertritt“ (Republikflucht) unter Strafe stand.
Da die Mauer auch in dem ganzen West-Berlin umgebenden Gebiet der DDR errichtet wurde, war der Westteil der Stadt fortan eine von Mauern umgebene westliche Insel, auch „Schaufenster der freien Welt“ genannt.
Zur Vermeidung von konfliktbeladenen Begriffen wie Mauer, West- und Ost-Berlin, Staatsgrenze o. Ä. hat sich im politischen und öffentlichen Alltag der schlichte Begriff Sektorengrenze etabliert. Da er allgemein natürlich auch die Abgrenzungen von Britischem zu Französischem und Amerikanischem Sektor beschreibt, die im Alltag allerdings kaum eine Bedeutung hatten, ließ sich damit neutral auch deren Abgrenzung zum Sowjetischen Sektor, d. h. die innerstädtische Berliner Mauer umschreiben.
Geschichte
Vorgeschichte
1945–1949
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland 1945 gemäß den EAC-Zonenprotokollen beziehungsweise den Vereinbarungen der Konferenz von Jalta in vier Besatzungszonen aufgeteilt, die von den alliierten Siegermächten USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich kontrolliert und verwaltet werden sollten. Analog wurde Groß-Berlin als ehemalige Reichshauptstadt in vier Sektoren geteilt.
Im Sommer 1945 wurden Demarkationslinien zwischen den Besatzungszonen, die sogenannten „Zonengrenzen“ gezogen. Teilweise wurden Schlagbäume und weiß-gelbe Holzpfeiler errichtet sowie Farbmarkierungen an Bäumen vorgenommen. Es war nun eine Genehmigung erforderlich, um die Zonengrenze zu überschreiten, nur für Pendler und Bauern wurde ein kleiner Grenzverkehr eingeführt. Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurde in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eine Grenzpolizei aufgebaut, die am 1. Dezember 1946 erstmals aktiv wurde, Bestimmungen für den Gebrauch der Schusswaffe wurden erlassen. Für Reisen zwischen der SBZ und den Westzonen mussten nun Interzonenpässe beantragt werden. Erste Grenzanlagen wurden auf der Ostseite errichtet, insbesondere in Waldgebieten Stacheldraht-Hindernisse, an grenzüberschreitenden Straßen und Wegen Straßensperren.
Wenig später begann auf verschiedensten Ebenen der Kalte Krieg zwischen dem Westen und dem sich entwickelnden Ostblock. Zunächst folgte in der Auseinandersetzung des Kalten Kriegs ein gegenseitiger Schlagabtausch zwischen den westlichen Alliierten und der Sowjetunion. Das erste unlösbare Zerwürfnis waren die Reparationsleistungen, die noch gemeinsam tagenden vier Alliierten kamen über sie in Streit. Da die UdSSR inzwischen sah, dass sie aus ihrer Zone ihren Bedarf an Reparationszahlungen nicht decken konnte, forderte sie 1946/1947 auf verschiedenen alliierten Konferenzen eine Beteiligung an den Reparationen aus dem Ruhrgebiet, sonst könne sie nicht einer im Potsdamer Abkommen geplanten wirtschaftlichen Einheit zustimmen. Nur Frankreich akzeptierte dies, die USA und Großbritannien nicht.
Von der Londoner Sechsmächtekonferenz im Februar 1948, auf der die Westmächte unter anderem über einen separaten Staat im Westen Deutschlands erstmals Verhandlungen abhielten, war die Sowjetunion ausgeschlossen, sie wurde nicht eingeladen. Daraufhin zog sich die Sowjetunion im März aus der obersten Behörde der Alliierten in Deutschland, dem Kontrollrat zurück, wodurch es keine gemeinsame interalliierte Kontrolle über Deutschland mehr gab. Es folgte Anfang Juni durch die Westmächte, nachdem Frankreich seine Opposition aufgab, die Bildung der Trizone aus den drei Westzonen und einige Tage später begann ab Juni 1948 in dieser neuen vereinigten Zone und in den Berliner Westsektoren die Einführung der D-Mark (West). Das Resultat in Deutschland war eine erste Spaltung der politischen und wirtschaftlichen Einheit in zwei sich gegenüberstehende Zonen mit zwei unterschiedlichen Währungen. Groß-Berlin war nun in zwei Währungsgebiete geteilt. Dies schuf unter anderem erste Probleme wenn Wohn- und Arbeitsort der Einwohner Berlins im jeweils anderen Gebiet lagen.
Die Sowjetunion reagierte nun mit der Berlin-Blockade die vom 24. Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949 andauerte und die in die erste Berlin-Krise führte.
Eine weitere Auswirkung das Kalten Kriegs war, dass Groß-Berlin sich zu einem zentralen Gebiet von gegenseitigen Bespitzelungen der Nachrichtendienste aus Ost und West entwickelte.
1949–1959
Unmittelbar nach dem Ende der sowjetischen Blockade wurde auf dem Gebiet der Trizone am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Am 7. Oktober desselben Jahres folgte in der SBZ ebenfalls die Gründung eines Staates, der Deutschen Demokratischen Republik. Formal hatte Berlin den Status einer bezüglich deutschen Militärs entmilitarisierten Viersektorenstadt und war unabhängig von den beiden deutschen Staaten, was jedoch in der Praxis wenig Bedeutung hatte. West-Berlin näherte sich in vielem dem Status eines Bundeslandes an und wurde von bundesdeutscher Seite auch als solches betrachtet, allerdings wurde später im Rahmen der Entspannungspolitik und der Ostverträge darauf verzichtet, in West-Berlin Sitzungen des Deutschen Bundestags, des Bundesrats und der Bundesversammlung stattfinden zu lassen. Bei der Gründung der DDR wurde ganz Berlin zu deren Hauptstadt erklärt. Die Bezeichnung Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik für den Ostteil der Stadt wurde erst in den 1960er Jahren eingeführt. Zunächst trug der östliche Teil den propagandistischen Namen Demokratischer Sektor. Seit Bestehen der DDR flüchteten Bürger in die Bundesrepublik, wobei auch außergewöhnliche und oft lebensgefährliche Fluchtmöglichkeiten ergriffen wurden.
Im Jahr 1952 begann die DDR die deutsch-deutsche Grenze mittels Zäunen, Bewachung und Alarmvorrichtungen zu sichern und richtete auch eine fünf Kilometer breite Sperrzone ein, die nur mit einer Sondergenehmigung – typischerweise für Anwohner – betreten werden durfte. In Richtung der Grenze gab es wiederum einen 500 Meter breiten Schutzstreifen, an den sich unmittelbar an der Grenze ein zehn Meter breiter Kontrollstreifen anschloss. „Unzuverlässige“ Bewohner wurden aus dem Grenzgebiet – beispielsweise in der „Aktion Ungeziefer“ – zwangsumgesiedelt.
Ebenfalls seit 1952 gab es von der SED-Führung Überlegungen, die Grenze zu den Westsektoren abzuriegeln. Zum einen fehlte damals aber eine Zustimmung der Sowjetunion, zum anderen wäre eine Abriegelung aus verkehrstechnischen Gründen kaum möglich gewesen: Zwar ließ die SED-Führung bereits 1956 den – derzeit weitgehend verfallenen – Bahnhof Potsdam Pirschheide zum Bahnhof Potsdam-Süd ausbauen, der Anfang der 1960er Jahre in Hauptbahnhof umbenannt wurde (was aktuell – Stand Ende 2014 – durch das verwitterte Schild „Potsda… Hbf“ erkennbar ist), aber vor der vollständigen Fertigstellung des Berliner Außenringes (BAR) im Mai 1961, eines Eisenbahnringes der eine Umfahrung der Westsektoren Berlins und Anschluss an die sie kreuzenden Radialstrecken zum Bahnhof Birkenwerder, Bahnhof Hennigsdorf (b Berlin), Bahnhof Falkensee und Albrechtshof, Bahnhof Staaken Kr. Nauen, Bahnhof Potsdam Stadt, Bahnhof Mahlow und letztlich den Anschluss an die Görlitzer Bahn ermöglichte, war die Deutsche Reichsbahn auf Fahrten durch die Westsektoren angewiesen. Das einzige Verkehrsprojekt, das zu diesem Zeitpunkt einen tatsächlich unabhängigen Verkehr ermöglichte, ohne das Gebiet der Westsektoren zu nutzen, war der mit beachtlicher Leistung von 1950 bis 1952 entstandene Havelkanal.
Gleichwohl wurden auf vielen in die Westsektoren führenden Straßen, in Eisenbahnen und anderen Verkehrsmitteln durch die Volkspolizei intensiv Personenkontrollen durchgeführt, um u. a. Fluchtverdächtige („Republikflüchtlinge“) und Schmuggler aufzugreifen. Jedoch waren die 45,1 Kilometer lange Sektorengrenze als Stadtgrenze zwischen West- und Ost-Berlin und die Grenze zum Umland mit etwa 120 Kilometern kaum vollständig zu kontrollieren, sie wirkten daher wie ein Schlupfloch durch die zunächst weiterhin offen bleibende Grenze.
So flohen von 1945 bis zum Bau der Berliner Mauer insgesamt etwa 3,5 Millionen Menschen, davon zwischen 1949 und 1961 rund 2,6 Millionen Menschen aus der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR sowie Ost-Berlin. Außerdem war auch für viele Menschen aus Polen und der Tschechoslowakei Berlin ein Tor zur Flucht in den Westen. Da es sich bei den Flüchtlingen oft um gut ausgebildete junge Leute handelte, bedrohte diese Abwanderung die Wirtschaftskraft der DDR und letztlich den Bestand des Staates.
1959–1961
Die Sowjetunion verfolgte das Ziel, West-Berlin zu einer Freien Stadt zu wandeln, eine Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik und einen Friedensvertrag zu erreichen. Im Falle einer Ablehnung drohte sie den Westmächten damit, der DDR die Kontrolle aller Wege zwischen dem Bundesgebiet und den Westsektoren Berlins zu übertragen. Die Bundesregierung wies die Forderungen, die Teil des Chruschtschow-Ultimatums waren, am 5. Januar 1959 zurück. Eine Aufgabe ihrer Position in Berlin lehnten die Vereinigten Staaten ebenso ab. Dies führte zum Scheitern dieser längerfristigen Versuche der Sowjetunion.
Während dieser drei Jahre (1959–1961) spitzte sich zudem die Lage wieder zu, die DDR geriet auf fast allen Gebieten in eine erneute, aber noch tiefere Krise als 1952/1953. Bei der ersten Krise in der DDR von 1952 bis 1953 sprang die UdSSR noch ein und verzichtete auf einen Teil von Zahlungen beispielsweise bei der Übergabe der Sowjetische Aktiengesellschaften an die DDR, leistete zusätzliche Lieferungen von Getreide, Erz und Koks. Nach dem Volksaufstand erfolgte noch ein weiterer Verzicht auf Zahlungen und es kam erneut zu Warenlieferungen. Jedoch bei der jetzigen Krise, entstanden unter anderem durch Fehler bei der Kollektivierung der Landwirtschaft, blieb eine Unterstützung der Sowjetunion für die DDR durch zusätzliche Lieferungen oder Zahlungen aus. Die Informationen zur Krise sind unter anderem selbst durch Meldungen des MfS an die Partei- und Staatsführung dokumentiert.
Ein weiteres Problem waren die sogenannten „Grenzgänger“, deren Zahl im Frühjahr 1961 einen Höchststand erreichte. Etwa 50.000 Ost-Berliner und Bewohner des Umlands arbeiteten legal in Westsektoren Berlins, wo ihnen ein Teil ihres Arbeitseinkommens in D-Mark-West ausgezahlt wurde. Im Unterschied zu ihren Mitbürgern in der DDR konnten sie dadurch Urlaubsreisen nach Westdeutschland oder ins westliche Ausland sowie die Anschaffung hochwertiger „Westwaren“ finanzieren. Die SED empfand die Existenz der in den Aufbau des Sozialismus nicht integrierbaren Grenzgänger als ständiges Ärgernis. Zur Lösung des Problems der Grenzgänger wollte der Magistrat im Ostsektor mit der Stadtverwaltung in den Westsektoren eine gemeinsame Kommission gründen, jedoch lehnte der Regierende Bürgermeister Willy Brandt Gespräche ab: „Es gäbe kein Grenzgängerproblem, wenn die andere Seite auf freie Berufswahl achten würde.“ Daraufhin wurden am 4. August 1961 die Grenzgänger per Verordnung durch den Ostberliner Magistrat angewiesen, sich registrieren zu lassen und Mieten sowie andere Abgaben künftig in DM-West zu zahlen.
Zudem stieg in diesen letzten Jahren vor dem Mauerbau die Zahl der Flüchtlinge in den Westen – auch von gut ausgebildeten Fachkräften – rapide an, was die ökonomische Krise der DDR erheblich verstärkte. Die Hälfte der Flüchtlinge war unter 25 Jahre alt. Der Mangel an Arbeitskräften war inzwischen so schwerwiegend, dass die DDR gefährdet war, ihre Wirtschaft nicht mehr aufrechterhalten zu können, denn allein im Ostteil Berlins fehlten 45.000 Arbeitskräfte. Der DDR drohte sowohl ein personeller wie intellektueller Aderlass. Diese Fluchtwelle erreichte 1961 ebenfalls Höchstwerte. Im Monat Juli waren es schon 30.000 und am 12. August 1961, also an einem einzigen Tag, flüchteten 3.190 Personen.
Mauerbau
Die Entscheidung zur Schließung der Sektorengrenze fiel bei einer Besprechung zwischen Chruschtschow und Ulbricht am 3. August 1961 in Moskau, nachdem sich die sowjetische Führung seit Mitte der 1950er Jahre lange gegen ein solches Vorhaben verwahrt hatte. Das Vorhaben des Mauerbaus, beziehungsweise wörtlich, der Sicherung der Westgrenze wurde dann auf der Tagung der politischen Führungschefs der Staaten des Warschauer Vertrages vom 3. bis 5. August 1961 beschlossen. Die Mauer sollte den Machthabern des Ostblocks dazu dienen, die umgangssprachlich so bezeichnete „Abstimmung mit den Füßen“, weg aus dem „sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat“, endgültig durch Abriegelung der Grenzen zu stoppen.
Der Plan zum Mauerbau war ein Staatsgeheimnis der DDR-Regierung. Erst am 10. August 1961, drei Tage vor dem Mauerbau, bekam der Bundesnachrichtendienst erste Hinweise auf einen Mauerbau. Die Mauer wurde auf Geheiß der SED-Führung unter Schutz und Überwachung durch Volkspolizisten und Soldaten der Nationalen Volksarmee von Bauarbeitern errichtet – entgegen den Beteuerungen des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Walter Ulbricht, auf einer internationalen Pressekonferenz in Ost-Berlin am 15. Juni 1961. Die Journalistin Annamarie Doherr von der Frankfurter Rundschau hatte damals die Frage gestellt:
„Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Doherr, Frankfurter Rundschau: Herr Vorsitzender, bedeutet die Bildung einer freien Stadt Ihrer Meinung nach, dass die Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichtet wird? Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“
Walter Ulbricht antwortete:
„Ich verstehe Ihre Frage so, dass es Menschen in Westdeutschland gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR mobilisieren, um eine Mauer aufzurichten, ja? Mir ist nicht bekannt, dass [eine] solche Absicht besteht, da sich die Bauarbeiter in der Hauptstadt hauptsächlich mit Wohnungsbau beschäftigen und ihre Arbeitskraft dafür voll ausgenutzt wird, voll eingesetzt wird. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“
Ulbricht war damit der erste, der den Begriff „Mauer“ in diesem Bezug öffentlich verwendete – zwei Monate, bevor sie überhaupt stand. Über den Bau der Mauer war zu jenem Zeitpunkt jedoch noch nicht entschieden.
Zwar wurden die westlichen Alliierten durch Gewährsleute über die Planung „drastischer Maßnahmen“ zur Abriegelung von West-Berlin informiert, vom konkreten Zeitpunkt und Ausmaß der Absperrung gaben sie sich jedoch öffentlich überrascht. Da ihre Zugangsrechte nach West-Berlin nicht beschnitten wurden, griffen sie nicht militärisch ein. Die Außenminister der drei Westmächte und der Bundesrepublik beschlossen am 7. August in Paris, vorbereitende Maßnahmen zu treffen, um einer kritischen Situation in Berlin begegnen zu können.
Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte ähnliche Informationen bereits Mitte Juli erhalten. Nach Ulbrichts Besuch bei Chruschtschow während des hochrangigen Treffens der Warschauer-Pakt-Staaten von 3. bis 5. August 1961 in Moskau stand im BND-Wochenbericht vom 9. August:
„Vorliegende Meldungen zeigen, daß das Pankower Regime sich darum bemüht, die Einwilligung Moskaus für die Inkraftsetzung durchgreifend wirksamer Sperrmaßnahmen – wozu insbesondere eine Abriegelung der Berliner Sektorengrenze und die Unterbrechung des S- und U-Bahn-Verkehrs in Berlin gehören würde – zu erhalten. […] Es bleibt abzuwarten, ob und wie weit Ulbricht […] in Moskau […] mit entsprechenden Forderungen durchzudringen vermochte.“
In der veröffentlichten Erklärung der Teilnehmerstaaten des Treffens des Warschauer Pakts wurde vorgeschlagen, „an der Westberliner Grenze der Wühltätigkeit gegen die Länder des sozialistischen Lagers den Weg zu verlegen und um das Gebiet Westberlins eine verlässliche Bewachung und wirksame Kontrolle zu gewährleisten.“ Am 7. August kündigte Ministerpräsident Chruschtschow in einer Rundfunkrede eine Verstärkung der Streitkräfte an der sowjetischen Westgrenze und die Einberufung von Reservisten an. Am 11. August billigte die Volkskammer der DDR die Ergebnisse der Moskauer Beratung und fasste einen „Beschluss zu Fragen des Friedensvertrages“. In ihm wurde der Ministerrat mit einer vage gehaltenen Formulierung beauftragt, „alle Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen, die sich auf Grund der Festlegungen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages und dieses Beschlusses als notwendig erweisen“.
Am Samstag, dem 12. August, ging beim BND aus Ost-Berlin folgende Information ein:
„Am 11. August 1961 hat eine Konferenz der Parteisekretäre der parteigebundenen Verlage und anderer Parteifunktionäre beim Zentralkomitee der SED (ZK) stattgefunden. Hier wurde u. a. erklärt: […] Die Lage des ständig steigenden Flüchtlingsstroms mache es erforderlich, die Abriegelung des Ostsektors von Berlin und der SBZ in den nächsten Tagen – ein genauer Tag wurde nicht angegeben – durchzuführen und nicht, wie eigentlich geplant, erst in 14 Tagen.“
Ulbricht lud am 12. August zu 16 Uhr Mitglieder des SED-Politbüros, Minister und Staatssekretäre, die Vorsitzenden der Blockparteien und den Oberbürgermeister von Ost-Berlin zu einem „Beisammensein“ in das Gästehaus der DDR-Regierung am Großen Döllnsee, rund 80 km nördlich von Berlin, ein, wo sie von der Außenwelt abgeschnitten und unter Kontrolle waren. Er verschwieg zunächst den Zweck des Treffens, lediglich die Mitglieder des SED-Politbüros waren bereits am 7. August eingeweiht worden. Gegen 22 Uhr lud Ulbricht zu einer „kleinen Sitzung“ ein. Auf ihr teilte er seinen Gästen mit: „Aufgrund der Volkskammerbeschlüsse werden heute Nacht zuverlässige Sicherungen an der Grenze vorgenommen.“ In dem von den Mitgliedern des Ministerrates ohne Widerspruch unterschriebenen Beschluss hieß es: „Zur Unterbindung der feindlichen Tätigkeit der revanchistischen und militaristischen Kräfte Westdeutschlands und Westberlins wird eine solche Kontrolle an den Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich der Grenze zu den Westsektoren von Groß-Berlin eingeführt, wie sie an den Grenzen jedes souveränen Staates üblich ist. Es ist an den Westberliner Grenzen eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle zu gewährleisten, um der Wühltätigkeit den Weg zu verlegen.“ Ulbricht hatte die Anweisungen für die Grenzschließung schon vor dem Eintreffen der Gäste unterschrieben. Honecker hatte sie ausgearbeitet und war längst auf dem Weg in das Ost-Berliner Polizeipräsidium, die Einsatzzentrale für die Abriegelung der Grenze zu West-Berlin, die „Operation Rose“.
In der Nacht vom 12. auf den 13. August 1961 begannen die NVA, 5000 Angehörige der Deutschen Grenzpolizei (Vorläufer der Grenztruppen), 5000 Angehörige der Schutz- und kasernierten Volkspolizei und 4500 Angehörige der Betriebskampfgruppen die Straßen und Gleiswege nach West-Berlin abzuriegeln. Dabei waren vonseiten der NVA die 1. motorisierte Schützendivision sowie die 8. motorisierte Schützendivision unter maßgeblicher Beteiligung von Einheiten aus Prora als zweite „Sicherungsstaffel“ in einer Tiefe von ca. 1000 Metern hinter der Grenze eingesetzt. Auch sowjetische Truppen hielten sich in Gefechtsbereitschaft und waren an den alliierten Grenzübergängen präsent. Alle noch bestehenden Verkehrsverbindungen zwischen den beiden Teilen Berlins wurden unterbrochen. Dies betraf allerdings nur noch die U-Bahn und die S-Bahn. Allerdings waren die West-Berliner S-Bahn- und U-Bahn-Linien auf den Tunnelstrecken unter Ost-Berliner Gebiet nur insoweit betroffen, dass die Stationen abgesperrt wurden und ein Ein- bzw. Ausstieg nicht mehr möglich war. Die Züge fuhren ab dem 13. August abends ohne planmäßigen Halt durch die zu sogenannten „Geisterbahnhöfen“ gewordenen Stationen. Nur die den Bahnhof Friedrichstraße berührenden Linien hatten einen Halt zum Erreichen der dort eingerichteten Grenzübergangsstelle. Erich Honecker war als damaliger ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen für die gesamte Planung und Umsetzung des Mauerbaus politisch im Namen der SED-Führung verantwortlich.
Der 13. August 1961 wird als „Tag des Mauerbaus“ bezeichnet, doch eigentlich wurde an diesem Tag nur die Sektorengrenze abgeriegelt. Als Grenzsicherung wurden an diesem und den Folgetagen an einigen Stellen Mauern errichtet, an anderen wurden Zäune aufgestellt und Stacheldraht gezogen. Auf der Südseite der Bernauer Straße an der Grenze zwischen den Bezirken Mitte und Wedding gehörte der Bürgersteig zu West-Berlin, während die Gebäude auf Ost-Berliner Gebiet standen. In solchen Fällen wurden die Hauseingänge zugemauert. Die Bewohner gelangten nur noch über die Hinterhöfe zu ihren Wohnungen. In den Tagen nach der Abriegelung der Sektorengrenze kam es zu vielen Fluchtversuchen, die später durch z. B. das Zumauern der Fenster, die sich an der Sektorengrenze nach West-Berlin öffneten, und den weiteren Ausbau der Grenzsicherungsanlagen erschwert wurden.
Die Abriegelung brachte auch skurrile Situationen mit sich, vor allem im Bereich der Exklaven, wo es Jahre später teilweise auch zu Gebietsaustauschen kam. So wurde das Lenné-Dreieck am Potsdamer Platz, obwohl zu Ost-Berlin gehörend, bei Errichtung der Mauer ausgespart. Mangels Befugnissen der West-Berliner Behörden entwickelte sich das Terrain zeitweise zu einem faktisch rechtsfreien Raum.
Die sowjetische Regierung erklärte am 24. August, dass die Luftkorridore nach West-Berlin zur Einschleusung westdeutscher „Agenten, Revanchisten und Militaristen“ missbraucht würden. West-Berlin gehöre nicht zur Bundesrepublik; deshalb könne sich die Kompetenz von Amtsstellen der Bundesrepublik nicht auf Berlin erstrecken.
Bis zum September 1961 desertierten allein von den eingesetzten Sicherungskräften 85 Mann nach West-Berlin, außerdem gab es 216 gelungene Fluchtversuche von 400 Menschen. Unvergessen sind bekannt gewordene Bilder von Flüchtlingen, die sich an Bettlaken aus Häusern in der Bernauer Straße abseilten, einer alten Frau, die sich in ein Sprungtuch der West-Berliner Feuerwehr fallen ließ, und dem den Stacheldraht überspringenden jungen Grenzpolizisten Conrad Schumann.
Westdeutsche und West-Berliner Reaktionen
Bundeskanzler Konrad Adenauer rief noch am selben Tag über Radio die Bevölkerung zu Ruhe und Besonnenheit auf und verwies auf nicht näher benannte Reaktionen, die gemeinsam mit den Alliierten folgen würden. Erst am 22. August, neun Tage nach dem Mauerbau, besuchte er West-Berlin. Auf politischer Ebene protestierte allein der Regierende Bürgermeister Willy Brandt energisch – aber letztlich machtlos – gegen die Einmauerung West-Berlins und die endgültig scheinende Teilung der Stadt. Die westdeutschen Bundesländer gründeten noch im selben Jahr die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter, um Menschenrechtsverletzungen auf dem Gebiet der DDR zu dokumentieren und so zumindest symbolisch dem Regime Einhalt zu gebieten. Am 16. August 1961 kam es zu einer Protestdemonstration von Willy Brandt und 300.000 West-Berlinern vor dem Rathaus Schöneberg.
Im offiziellen Sprachgebrauch des Senats wurde die Mauer bald nur noch als Schandmauer bezeichnet.
Alliierte Reaktionen
Die Reaktionen der Westmächte auf den Mauerbau kamen zögerlich und sukzessive: Nach 20 Stunden erschienen Militärstreifen an der Grenze. Nach 40 Stunden wurde eine Rechtsverwahrung an den sowjetischen Kommandanten Berlins geschickt. Nach 72 Stunden gingen diplomatische Proteste der Alliierten – um der Form Genüge zu tun – direkt in Moskau ein. Es gab immer wieder Gerüchte, dass die Sowjets den westlichen Alliierten vorher versichert hätten, deren Rechte an West-Berlin nicht anzutasten.
Ausgehend von dieser Haltung der Sowjets gab der amerikanische Präsident Kennedy Anfang Juni 1961 dem sowjetischen Ministerpräsidenten Chruschtschow bei einem Treffen in Wien seine Zustimmung, dass Maßnahmen ergriffen werden können, um die Abwanderung der Menschen aus der DDR und Ost-Berlin nach West-Berlin zu verhindern. Voraussetzung war allerdings der freie Zugang nach West-Berlin. Tatsächlich war angesichts der Erfahrung der Berlin-Blockade der Status von West-Berlin in den Augen der Westalliierten stets gefährdet – der Mauerbau war nun eine konkrete Manifestierung des Status quo:
„Eine Mauer ist verdammt noch mal besser als ein Krieg“
– John F. Kennedy, US-Präsident
„Die Ostdeutschen halten den Flüchtlingsstrom auf und verschanzen sich hinter einem noch dichteren Eisernen Vorhang. Daran ist an sich nichts Gesetzwidriges.“
– Harold Macmillan, britischer Premierminister
US-Präsident John F. Kennedy reagierte zunächst nur zurückhaltend, stand aber zur „freien Stadt“ Berlin. Er reaktivierte General Lucius D. Clay, den „Vater der Berliner Luftbrücke“, und schickte ihn zusammen mit dem US-Vizepräsident Lyndon B. Johnson nach West-Berlin. Am 19. August 1961 trafen die beiden in der Stadt ein. Die amerikanischen Kampftruppen in der Stadt wurden verstärkt: 1.500 Mann der 8. US-Infanteriedivision fuhren aus Mannheim kommend über die Transitstrecke durch die DDR nach West-Berlin. Bei ihrer Ankunft in der Stadt wurden die Truppen von den Menschen mit so großem Jubel begrüßt, dass die US-Mission nach Washington schrieb, man fühle sich an die Begeisterung bei der Befreiung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg erinnert. Beides machte der verunsicherten West-Berliner Bevölkerung klar, dass die Vereinigten Staaten zu ihren Rechten in der Stadt stehen würden. Die Amerikaner wiesen Versuche der Volks- und Grenzpolizei energisch zurück, alliierte Offiziere und Angestellte kontrollieren zu wollen. Schließlich wirkte Marschall Iwan Konew, Oberkommandierender der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD), mäßigend auf die DDR-Funktionäre ein.
Zu einer direkten Konfrontation zwischen amerikanischen und sowjetischen Truppen kam es am 27. Oktober 1961 am Checkpoint Charlie auf der Friedrichstraße, als – infolge von Unstimmigkeiten – jeweils 30 Kampfpanzer der amerikanischen und sowjetischen Armee unmittelbar am Grenzstreifen einander gegenüber auffuhren. Am nächsten Tag wurden allerdings beide Panzergruppen wieder zurückgezogen. Dieses „kalte Scharmützel“ hatte aber enorme politische Bedeutung, weil es den Amerikanern auf diese Weise gelungen war, zu belegen, dass die UdSSR und nicht die DDR für den Ostteil Berlins verantwortlich war. Beide Seiten wollten den Kalten Krieg nicht wegen Berlin eskalieren lassen oder gar einen Atomkrieg riskieren.
Der US-amerikanische Außenminister Dean Rusk sprach sich in einem Fernsehinterview am 28. Februar 1962 für die Schaffung einer internationalen Behörde zur Überwachung des freien Zugangs nach Berlin und gegen eine Anerkennung der DDR aus, und am 24. April erklärte Rusk, die US-Regierung halte den freien Zugang nach Berlin mit Befugnissen der DDR-Behörden an den Zugangswegen für unvereinbar. Der bundesdeutsche Außenminister Heinrich von Brentano und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle wiederum sprachen sich in Pressekonferenzen gegen eine internationale Zugangskontrollbehörde für Berlin aus.
Im Juni 1963 besuchte US-Präsident John F. Kennedy Berlin. Vor dem Rathaus Schöneberg hielt er eine Rede über die Mauer, in der er die historischen Worte „Ich bin ein Berliner“ sprach. Dieser symbolische Akt bedeutete den West-Berlinern – insbesondere in Anbetracht der amerikanischen Akzeptanz beim Bau der Mauer – viel. Für die Westalliierten und die DDR bedeutete der Mauerbau eine politische und militärische Stabilisierung, der Status quo von West-Berlin wurde festgeschrieben – die Sowjetunion gab ihre im Chruschtschow-Ultimatum noch 1958 formulierte Forderung nach einer entmilitarisierten, „freien“ Stadt West-Berlin auf.
Am 22. August 1962 wurde die sowjetische Kommandantur in Berlin aufgelöst. Am 28. September 1962 erklärte der US-amerikanische Verteidigungsminister Robert McNamara in Washington, dass der freie Zugang nach Berlin mit allen Mitteln zu sichern sei. Die Außenminister der drei Westmächte und der Bundesrepublik kamen am 12. Dezember 1962 in Paris überein, dass der Sowjetunion keine neuen Vorschläge zur Berlin-Frage gemacht werden sollten.
Anlässlich eines Arbeitsbesuches von Bundeskanzler Ludwig Erhard am 11. Juni 1964 in Paris bot der französische Präsident Charles de Gaulle für den Fall eines militärischen Konflikts um Berlin oder die Bundesrepublik den sofortigen Einsatz französischer Atomwaffen an.
Die Regierungen der drei Westmächte bekräftigten in einer gemeinsamen Erklärung am 26. Juni 1964 zum Freundschaftsvertrag zwischen der Sowjetunion und der DDR vom 12. Juni 1964 ihre Mitverantwortung für ganz Berlin.
Geteiltes Land
Der Bau der Mauer machte Berlin bald vom einfachsten Platz für einen unbefugten Übertritt von Ost- nach Westdeutschland zum schwierigsten. West-Berliner durften bereits seit dem 1. Juni 1952 nicht mehr frei in die DDR einreisen, nach Errichtung der Mauer konnten sie ab 26. August 1961 Ost-Berlin nicht mehr besuchen. Nach langen Verhandlungen wurde 1963 das Passierscheinabkommen getroffen, das mehreren hunderttausend West-Berlinern zum Jahresende ein Wiedersehen mit ihrer Verwandtschaft im Ostteil der Stadt ermöglichte.
Die DDR verbot ab dem 13. April 1968 Ministern und Beamten der Bundesrepublik den Transit nach West-Berlin durch ihr Gebiet. Am 19. April 1968 protestieren die drei Westmächte gegen diese Anordnung. Am 12. Juni 1968 führte die DDR die Pass- und Visumpflicht für den Transitverkehr zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland ein. Als Reaktion auf die von der DDR eingeführten Visumgebühren im Berlin-Verkehr beschloss der NATO-Rat, künftig bei Reisegenehmigungen für DDR-Funktionäre in NATO-Staaten eine Gebühr zu erheben. Am 8. Februar 1969 erließ die DDR-Regierung mit Wirkung ab dem 15. Februar ein Durchreiseverbot für die Mitglieder der nach West-Berlin einberufenen Bundesversammlung sowie für Bundeswehrangehörige und Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages. Die sowjetische Regierung protestierte gegen die Wahl des Bundespräsidenten in West-Berlin. Am 5. März 1969 wurde Gustav Heinemann in West-Berlin zum Bundespräsidenten gewählt.
Die drei Westmächte schlugen der Sowjetunion am 15. Dezember 1969 Vier-Mächte-Gespräche über eine Verbesserung der Situation in Berlin und auf den Zugangswegen nach Berlin vor. 1971 sicherte das Viermächteabkommen über Berlin die Erreichbarkeit West-Berlins und beendete die wirtschaftliche Bedrohung durch Schließung der Zufahrtsrouten. Ferner bekräftigten alle vier Mächte die gemeinsame Verantwortung für ganz Berlin und stellten klar, dass West-Berlin kein Bestandteil der Bundesrepublik sei und nicht von ihr regiert werden dürfe. Während die Sowjetunion den Vier-Mächte-Status jedoch nur auf West-Berlin bezog, unterstrichen die Westalliierten 1975 in einer Note an die Vereinten Nationen ihre Auffassung vom Viermächtestatus über Gesamt-Berlin.
Ab Anfang der 1970er Jahre wurde mit der durch Willy Brandt und Erich Honecker eingeleiteten Politik der Annäherung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (→ Neue Ostpolitik) die Grenze zwischen den beiden Staaten etwas durchlässiger. Die DDR gewährte nun Reiseerleichterungen, vornehmlich für „unproduktive“ Bevölkerungsgruppen wie Rentner, und vereinfachte für Bundesbürger aus grenznahen Regionen Besuche in der DDR. Eine umfassendere Reisefreiheit machte die DDR von der Anerkennung ihres Status als souveräner Staat abhängig und verlangte die Auslieferung von nicht rückkehrwilligen DDR-Reisenden. Die Bundesrepublik erfüllte aufgrund des Grundgesetzes diese Forderungen nicht.
Die DDR-Propaganda bezeichnete die Mauer wie auch die gesamte Grenzsicherung zur Bundesrepublik als antifaschistischen Schutzwall, der die DDR vor „Abwanderung, Unterwanderung, Spionage, Sabotage, Schmuggel, Ausverkauf und Aggression aus dem Westen“ schützen sollte. Zur Propagierung dieser Darstellung gehörte das Veranstalten von Schauprozessen, wovon der gegen Gottfried Strympe 1962 mit einem Justizmord endete. Die Sperranlagen richteten sich hauptsächlich gegen die eigenen Bürger. Dieser Umstand durfte in der Öffentlichkeit der DDR ebenso wenig thematisiert werden wie die Tatsache der massenhaften „Republikfluchten“. Zwischen dem 13. August 1961 und dem 9. November 1989 gab es 5075 gelungene Fluchten nach West-Berlin oder Westdeutschland, davon 574 Fahnenfluchten.
Mauerfall
Die Berliner Mauer fiel in der Nacht von Donnerstag, dem 9. November, auf Freitag, den 10. November 1989, nach über 28 Jahren ihrer Existenz. Die Vorbereitung einer von Seiten der DDR-Regierung kontrollierten Öffnung der Mauer begannen bereits im Oktober 1989: Walter Momper, damals Regierender Bürgermeister von West-Berlin, wusste nach eigenen Angaben seit dem 29. Oktober aus einem Gespräch mit Ost-Berlins SED-Chef Günter Schabowski und Ost-Berlins Oberbürgermeister Erhard Krack davon und traf seinerseits entsprechende Vorbereitungen für eine Öffnung der Mauer im Dezember 1989.
Zur Öffnung der Mauer führten zum einen Massenkundgebungen in der Wendezeit und die Forderung nach Reisefreiheit in der damaligen DDR, zum anderen die anhaltende sogenannte „Republikflucht“ großer Bevölkerungsteile der DDR in die Bundesrepublik Deutschland über das Ausland, teils über Botschaften in verschiedenen Hauptstädten damaliger Ostblockstaaten (unter anderem Prag und Warschau), teils über die in Ungarn seit dem 11. September 1989 offene Grenze zu Österreich und seit Anfang November direkt über die Tschechoslowakei.
Nachdem der am 6. November 1989 veröffentlichte Entwurf eines neuen Reisegesetzes auf scharfe Kritik gestoßen war und die tschechoslowakische Führung auf diplomatischem Wege zunehmend schärfer gegen die Ausreise von DDR-Bürgern über ihr Land protestierte, beschloss das Politbüro des Zentralkomitees der SED am 7. November, eine Regelung für die ständige Ausreise vorzuziehen.
Am Morgen des 9. November erhielt Oberst Gerhard Lauter, Hauptabteilungsleiter für Pass- und Meldewesen im Innenministerium, die Aufgabe, ein neues Reisegesetz zu erarbeiten. Der entsprechende Entwurf, der zusätzlich einen Passus zu Besuchsreisen enthielt, wurde am 9. November vom Politbüro bestätigt und in Richtung Ministerrat weitergeleitet. Im weiteren Geschäftsgang wurde zu dem Beschlussentwurf eine Vorlage an den Ministerrat erstellt, die zwar noch am selben Tag bis 18 Uhr im Umlaufverfahren gebilligt, aber erst am 10. November um 4 Uhr morgens als Übergangsregelung über die staatliche Nachrichtenagentur ADN veröffentlicht werden sollte.
Allerdings legte das Justizministerium der DDR am 9. November Einspruch ein. Parallel zum Umlaufverfahren wurde die Ministerratsvorlage am Nachmittag des 9. November im Zentralkomitee behandelt und leicht abgeändert. Die handschriftlich entsprechend abgeänderte Ministerratsvorlage übergab Egon Krenz an das SED-Politbüro-Mitglied Günter Schabowski, bevor dieser zu der angesetzten Pressekonferenz über die Ergebnisse der ZK-Tagung ging, ohne ihn explizit über die beschlossene Sperrfrist bis 4 Uhr morgens zu informieren. Schabowski war bei den vorangegangenen Beratungen in Politbüro und ZK nicht anwesend gewesen.
Diese Pressekonferenz mit Schabowski im Presseamt / Internationalen Pressezentrum in der Ost-Berliner Mohrenstraße 38 (jetzt: Teil des Bundesjustizministeriums), die über das Fernsehen und im Radio live übertragen wurde und daher von vielen Bürgern zeitgleich mitverfolgt werden konnte, wurde zum Auslöser für die Maueröffnung. Am Ende der Pressekonferenz um 18:53 Uhr stellte der Korrespondent der italienischen Agentur ANSA, Riccardo Ehrman, eine Frage zum Reisegesetz. Im April 2009 gab Ehrman an, zuvor einen Anruf erhalten zu haben, in dem ihn ein Mitglied des Zentralkomitees bat, eine Frage zum Reisegesetz zu stellen. Später relativierte Ehrman diese Angabe und gab an, er sei zwar von Günter Pötschke, dem damaligen Chef der DDR-Nachrichtenagentur ADN, angerufen worden, dieser habe ihn jedoch letztlich nur gefragt, ob er die Pressekonferenz besuchen werde. Die Frage lautete gemäß Protokoll der Pressekonferenz:
„Sie haben von Fehler gesprochen. Glauben Sie nicht, daß es war ein großer Fehler, diesen Reisegesetzentwurf, das Sie haben jetzt vorgestellt vor wenigen Tagen?“
Auf diese Frage antwortete Schabowski sehr umständlich und ausschweifend. Schließlich fiel ihm ein, dass er die neuen Reiseregeln auf der Pressekonferenz auch noch vorstellen sollte und sagte:
„Und deshalb haben wir uns dazu entschlossen, heute eine Regelung zu treffen, die es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergangspunkte der DDR auszureisen.“
Auf die Zwischenfrage eines Journalisten „Ab wann tritt das in Kraft? Ab sofort?“ antwortete Schabowski dann um 18:57 Uhr mit dem Verlesen des ihm von Krenz zuvor übergebenen Papiers:
„Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen [Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse] beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Die zuständigen Abteilungen Pass- und Meldewesen der VPKÄ – der Volkspolizeikreisämter – in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne dass dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD erfolgen […]“
Auf die erneute Zwischenfrage des Hamburger Bild-Zeitungsreporters Peter Brinkmann: „Wann tritt das in Kraft?“ antwortete Schabowski wörtlich:
„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“
Nach zweimaliger Zwischenfrage eines Journalisten „Gilt das auch für Berlin-West?“ fand Schabowski schließlich den entsprechenden Passus der Vorlage:
„Die ständige Ausreise kann über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu Berlin-West erfolgen.“
Westdeutsche und West-Berliner Rundfunk- und Fernsehsender verbreiteten sogleich, die Mauer sei „offen“ (was zu diesem Zeitpunkt noch nicht in die Praxis umgesetzt war). Mehrere Tausend Ost-Berliner zogen zu den Grenzübergängen und verlangten die sofortige Öffnung. Zu diesem Zeitpunkt waren weder die Grenztruppen noch die für die eigentliche Abfertigung zuständigen Passkontrolleinheiten (PKE) des Ministeriums für Staatssicherheit oder die sowjetische Armee in Berlin darüber informiert, was eine gewisse Gefahr eines – möglicherweise bewaffneten – Eingreifens bedeutete.
Um 21:15 Uhr passierten als erste die DDR-Bürgerinnen Annemarie Reffert und ihre 16-jährige Tochter mit ihrem Pkw und ihren Personalausweisen den Grenzübergang Helmstedt-Marienborn. Da die Grenzsoldaten nicht informiert waren, wurden sie unter mehrmaligem Hinweis auf Schabowskis Verkündigung von einer Kontrollstelle zur nächsten weitergereicht und konnten passieren. Der Deutschlandfunk berichtete davon unmittelbar danach in einer Kurzmeldung.
Um den großen Druck der Menschenmassen zu mindern, wurde am Grenzübergang Bornholmer Straße um 21:20 Uhr den ersten Ostdeutschen dort erlaubt, nach West-Berlin auszureisen. Dabei wurden die Ausreisenden kontrolliert und Personalausweise mancher als ungültig gestempelt, die Inhaber sollten damit ausgebürgert werden.
Um 21:30 Uhr brachte auch der Radiosender RIAS erste Reportagen von offenen Grenzübergängen.
Hanns Joachim Friedrichs, der an diesem Tag die Tagesthemen vortrug, eröffnete die Sendung so:
„Im Umgang mit Superlativen ist Vorsicht geboten; sie nutzen sich leicht ab. Aber heute abend darf man einen riskieren: dieser neunte November ist ein historischer Tag. Die DDR hat mitgeteilt, dass ihre Grenzen ab sofort für jedermann geöffnet sind. Die Tore in der Mauer stehen weit offen.“
Es sammelten sich nach und nach dichte Menschenmassen an allen Übergängen, teilweise wurde die Lage angespannt bzw. wirkte bedrohlich. Am Grenzübergang Bornholmer Straße befürchtete der diensthabende Leiter, dass Ausreisewillige auch an Waffen seiner Mitarbeiter kommen könnten, die diese bei sich trugen. Deshalb befahl Oberstleutnant Harald Jäger gegen 23:30 Uhr eigenmächtig, die Grenzübergangsstelle zu öffnen und die Passkontrollen einzustellen. Unter dem Druck der Massen und angesichts der fehlenden Unterstützung durch seine Vorgesetzten sah Jäger nur diesen Ausweg. Jäger sagte dazu in der ARD-Dokumentation Schabowskis Zettel vom 2. November 2009:
„Das alles zusammengenommen war dann das Motiv des Handelns, sodass ich gesagt habe, jetzt reicht mir’s. Jetzt entscheidst Du’s auf eigene Faust […] Hab angewiesen, alle ausreisen zu lassen […] lass alle ausreisen […]“
Über diesen Grenzübergang gelangten zwischen 23:30 Uhr und 0:15 Uhr schätzungsweise 20.000 Menschen nach West-Berlin.
Anders als von den meisten Historikern dargestellt, behauptet ein 2009 im ZDF gesendeter Dokumentarfilm, der Grenzübergang Waltersdorfer Chaussee sei der erste offene Grenzübergang gewesen. Der Kommandant, Oberstleutnant Heinz Schäfer, sei direkt nach Schabowskis Pressekonferenz zu „seinem“ Grenzübergang gefahren, habe die Sicherungsanlagen abschalten lassen und seinen Grenzsoldaten befohlen, Ausreisewillige auch wirklich durchzulassen. Auch habe er sofort seinen Soldaten alle scharfe Munition abgenommen. Gegen 20:30 Uhr habe er den zwischen Rudow und Schönefeld gelegenen Kontrollpunkt geöffnet. DDR-Bürger berichten, dass sie am 9. November gegen 20:30 Uhr mit ihren Fahrrädern zum nahe gelegenen Grenzübergang an der Waltersdorfer Chaussee gefahren seien. Mit einem Ausreise-Stempel im Pass durften beide nach West-Berlin ausreisen; sie mussten kurioserweise ihre Fahrräder an der Grenze zurücklassen. Auf Westseite wollen mehrere Augenzeugen ebenfalls ab 20:30 Uhr den zunehmenden Grenzverkehr nach West-Berlin beobachtet haben. In umgekehrter Richtung, als Heimkehrer von einem genehmigten Tagesaufenthalt in West-Berlin zurückkommend, erzählt ein DDR-Bürger, dass er von den unbewaffneten Grenzsoldaten durchgewunken worden sei. Auf die Bitte um eine Zählkarte für die nächste Ausreise sei ihm beschieden worden, eine solche würde er nicht mehr brauchen. Diese Darstellung wird von anderen Historikern mit Hinweis auf Mängel an der wissenschaftlichen Herangehensweise und der Darstellung widersprechender Stasiunterlagen angezweifelt.
Bis Mitternacht waren alle Grenzübergänge im Berliner Stadtgebiet offen. Auch die Grenzübergänge an der West-Berliner Außengrenze sowie an der innerdeutschen Grenze wurden in dieser Nacht geöffnet. Bereits am späten Abend verfolgten viele die Öffnung der Grenzübergänge im Fernsehen und machten sich teilweise dann noch auf den Weg. Der große Ansturm setzte am Vormittag des 10. November 1989 ein, da die Grenzöffnung um Mitternacht vielfach „verschlafen“ wurde.
Die DDR-Bürger wurden von der Bevölkerung West-Berlins begeistert empfangen. Die meisten Kneipen in der Nähe der Mauer gaben spontan Freibier aus und auf dem Kurfürstendamm gab es einen großen Volksauflauf mit hupendem Autokorso und wildfremden Menschen, die sich in den Armen lagen. In der Euphorie dieser Nacht wurde die Mauer auch von vielen West-Berlinern erklommen. Noch in der Nacht ordnete der Regierende Bürgermeister Walter Momper als Sofortmaßnahme die Schaffung zusätzlicher Aufnahmemöglichkeiten für Übersiedler sowie die Auszahlung des Begrüßungsgeldes über 100 DM auch durch die Sparkasse West-Berlins an. Einige Zeit nach Bekanntwerden der Nachricht von Schabowskis Pressekonferenz unterbrach der Bundestag in Bonn am Abend seine laufende Sitzung. Nach einer Pause gab Kanzleramtsminister Rudolf Seiters eine Erklärung der Bundesregierung ab, Vertreter aller Bundestagsfraktionen begrüßten in ihren Beiträgen die Ereignisse. Im Anschluss erhoben sich die anwesenden Abgeordneten spontan von ihren Sitzen und sangen die Nationalhymne.
Nach Angaben des West-Berliner Staatssekretärs Jörg Rommerskirchen und des Bild-Journalisten Peter Brinkmann war ihnen der Mauerfall bereits am Vormittag des 9. November bekannt. Rommerskirchen habe von Brinkmann einen vertraulichen Hinweis erhalten, dass es noch an diesem Tag zu einer Öffnung der Mauer kommen werde. Daraufhin habe man in West-Berlin im Eiltempo entsprechende Vorbereitungen getroffen.
Entwicklung nach dem Mauerfall
Die Mauer wurde nach dem 9. November 1989 zunächst weiter in unveränderter Intensität bewacht, unkontrollierte Grenzübertritte durch den Mauerstreifen wurden zunächst meist verhindert. In den ersten Wochen versuchten die Grenztruppen, die von den Mauerspechten geschlagenen Löcher zu reparieren.
Bereits für das Wochenende nach dem 9. November kündigte die DDR überraschend die Öffnung von zehn neuen Grenzübergängen an; darunter einige an besonders symbolträchtigen Orten wie dem Potsdamer Platz, der Glienicker Brücke und der Bernauer Straße, am 22. Dezember 1989 folgte auch die Öffnung am Brandenburger Tor (in Gegenwart des Bundeskanzlers und des Ministerpräsidenten der DDR). An diesen Übergängen versammelten sich Menschenmengen, die auf die Öffnung warteten und jedes herausgehobene Betonelement bejubelten.
Bundesbürger und West-Berliner durften erstmals am 24. Dezember 1989 ab 0:00 Uhr visumfrei in die DDR einreisen; bis zu diesem Zeitpunkt hatten noch die alten Regelungen bezüglich Visumpflicht und Mindestumtausch gegolten. In den Wochen zwischen dem 9. November und dem 23. Dezember hatten die DDR-Bürger daher in gewisser Weise „größere Reisefreiheit“ als die Westdeutschen.
Die Bewachung der Mauer wurde jedoch mit der Zeit immer lockerer; das unkontrollierte Überschreiten der Grenze durch die immer größer werdenden Löcher wurde zunehmend toleriert. Parallel dazu änderte sich die Praxis an den Übergängen hin zu nur noch stichprobenartiger Kontrolle des Verkehrsstroms. Der Prozess verstärkte sich besonders nach der Wahl zur Volkskammer am 18. März 1990. Bis zum 30. Juni 1990 wurden weitere neue Grenzübergänge nach West-Berlin geöffnet.
Am 1. Juli 1990, dem Tag des Inkrafttretens der Währungsunion, wurden die Bewachung der Mauer und sämtliche Grenzkontrollen eingestellt. Bereits am 13. Juni 1990 hatte in der Bernauer Straße der offizielle Abriss begonnen. Inoffiziell begann der Mauerabriss an der Bornholmer Straße wegen Bauarbeiten an der Eisenbahn. Daran beteiligt waren insgesamt 300 DDR-Grenzsoldaten sowie – nach dem 3. Oktober 1990 – 600 Pioniere der Bundeswehr. Diese waren mit 175 Lastwagen, 65 Kränen, 55 Baggern und 13 Planierraupen ausgerüstet. Der Abriss der innerstädtischen Mauer endete offiziell am 30. November 1990. Bis dahin fielen nach Schätzungen der Grenztruppenführung insgesamt rund 1,7 Millionen Tonnen Bauschutt an. Allein in Berlin wurden 184 km Mauer, 154 km Grenzzaun, 144 km Signalanlagen und 87 km Sperrgräben entfernt. Übrig blieben sechs Abschnitte, die als Mahnmal erhalten werden sollten. Der Rest der Mauer, insbesondere an der Berlin-brandenburgischen Landesgrenze, verschwand bis November 1991. Bemalte Mauersegmente mit künstlerisch wertvollen Motiven wurden in Auktionen 1990 in Berlin und Monte Carlo versteigert.
Einige der Mauersegmente finden sich heute an verschiedenen Orten der Welt. So sicherte sich der US-Geheimdienst CIA für seinen Neubau in Langley (Virginia) einige künstlerisch verzierte Mauersegmente. In den Vatikanischen Gärten wurden im August 1994 einige Mauersegmente mit der aufgemalten Sankt-Michaels-Kirche aufgestellt. Ein weiteres Teilstück der Mauer kann im Haus der Geschichte in Bonn besichtigt werden. Ein Segment steht in der Königinstraße am Englischen Garten in München, eines am Stabsgebäude der Panzerbrigade 21 „Lipperland“ in Augustdorf, weitere in einem Neubaugebiet in Weiden in der Oberpfalz, am Gymnasium Grafing und in einem Vorgarten in Essen-Rüttenscheid. Weitere stellt das Friedensmuseum im französischen Ort Caen in der Normandie und das Imperial War Museum in London aus.
Auch am Deutschen Eck in Koblenz befinden sich drei Mauerstücke der Berliner Mauer.
Das Mauersegment gegenüber dem Europäischen Informationszentrum in Schengen in unmittelbarer Nähe zum Dreiländereck Luxemburg–Deutschland–Frankreich erinnert daran, dass innerhalb Europas Freizügigkeit der Normalfall sein sollte. Alle Örtlichkeiten in den drei Staaten, die von diesem Segment aus zu sehen sind, können aufgrund des Schengener Abkommens unbehindert von Grenzkontrollen spontan aufgesucht werden.
Historische Bedeutung des Mauerfalls
Der Mauerfall am 9. November 1989 markierte das Ende einer Epoche, indem er die sichtbarste Erscheinung im Fall des ganzen „Eisernen Vorhangs“ und des kommunistischen Systems in Osteuropa darstellte, was die Wiedervereinigung Deutschlands und die Überwindung der Teilung Europas ermöglichte.
Struktur der Berliner Grenzanlagen
Die Berliner Mauer wurde ergänzt durch ausgedehnte Befestigungen der Grenze zur Bundesrepublik und – in geringerem Umfang – anderer Westgrenzen der Staaten des Warschauer Paktes, wodurch der sogenannte Eiserne Vorhang materielle Gestalt annahm.
Wie die übrige innerdeutsche Grenze wurde auch die Berliner Mauer über weite Strecken mit umfangreichen Systemen von Stacheldrahthindernissen, Gräben, Panzerhindernissen, Kontrollwegen und Postentürmen versehen. Allein etwa 1000 Diensthunde waren in Hundelaufanlagen bis Anfang der 1980er Jahre eingesetzt. Dieses System wurde über Jahrzehnte ständig ausgebaut. Dazu gehörte, dass nahe an der Mauer stehende Häuser, deren Bewohner zwangsweise umgesiedelt worden waren, gesprengt wurden. Noch am 28. Januar 1985 wurde an der Bernauer Straße sogar die Versöhnungskirche gesprengt. Das führte dazu, dass sich letztlich eine breite, nachts taghell beleuchtete Schneise durch die einst dicht bebaute Stadt zog.
Von der 167,8 Kilometer langen Grenze um West-Berlin lagen 45,1 km direkt in Ost-Berlin und 112,7 km im ostdeutschen Bezirk Potsdam. Hierbei sind zum Teil die Öffnungen der Grenzübergänge mit enthalten. 63,8 km des Grenzverlaufs lagen in bebautem, 32 km in bewaldetem und 22,65 km in offenem Gelände, 37,95 km der Grenze lag in oder an Flüssen, Seen und Kanälen. Die absolute Länge der Vorderlandgrenzanlagen in Richtung West-Berlin betrug dabei 267,3 km und die der Hinterlandgrenzanlagen in Richtung DDR 297,64 km.
Für die ostdeutschen Grenzsoldaten galt der Artikel 27 des Grenzgesetzes von 1982, wonach der Einsatz der Schusswaffe zur Verhinderung eines Grenzdurchbruches die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegen Personen war. Dies wird meist als Schießbefehl bezeichnet. Vor hohen Feiertagen oder Staatsbesuchen wurde der Einsatz der Schusswaffe ausdrücklich untersagt, um eine negative Westpresse zu vermeiden. Von West-Berlin wurde die Grenze von der West-Berliner Polizei und alliierten Militärstreifen beobachtet. Auffällige Aktivitäten wurden dokumentiert; auch um Einschleusungen von Spionen und Agenten nach West-Berlin zu verhindern. Später stellte sich heraus, dass es dennoch versteckte Mauerdurchgänge gab, die vom MfS genutzt wurden.
Aufbau der Grenzanlagen
Die Grenzanlagen entstanden in mehreren Etappen. Am 13. August 1961 unterbanden Stacheldraht und Bewachung das einfache Wechseln zu oder aus den Westsektoren von Groß-Berlin. Ab dem 15. August wurde mit Betonelementen und Hohlblocksteinen die erste Mauer aufgebaut. Im Juni 1962 kam die sogenannte „Hinterlandmauer“ hinzu. 1965 ersetzten zwischen Stahl- oder Betonpfosten eingelassene Betonplatten die bisherigen Bauteile. Als ihr oberer Abschluss wurde eine Betonröhre aufgesetzt. Schließlich kam im Jahr 1975 als „dritte Generation“ die „Grenzmauer 75“ zum Einsatz, die nach und nach vollständig das vorige Grenzbauwerk ablöste. Die moderneren Stahlbetonelemente des Typs „Stützwandelement UL 12.41“ mit 3,60 Meter Höhe wurden im VEB Baustoffkombinat Neubrandenburg mit Sitz in Malchin hergestellt. Sie waren einfach aufzubauen und resistenter gegen Umwelteinflüsse und Grenzdurchbrüche.
In ihrem Endausbaustadium – an manchen Stellen erst in den späten 1980er Jahren – bestanden die sich vollständig auf dem Territorium der DDR bzw. Ost-Berlins befindlichen Grenzanlagen – beginnend aus Richtung DDR bzw. Ost-Berlin – aus:
- Hinterlandmauer aus Beton oder Streckmetallzaun, etwa zwei bis drei Meter hoch; an vielen Stellen, vor allem im Innenstadtbereich, übernahmen Häuserwände (oft Brandmauern), die bis in die entsprechende Höhe geweißt waren, die Funktion der Hinterlandmauer,
- am Boden Signalanlagen, die bei Berührung Alarm auslösten,
- Kontaktzaun aus Streckmetall übermannshoch, mit Stachel- und Signaldraht bespannt,
- streckenweise Hundelaufanlagen (scharfe Schäferhunde, an Führungsdraht eingehängt, frei laufend),
- Kraftfahrzeugsperrgräben und Panzersperren (Tschechenigel aus kreuzweise verschweißten Eisenbahnschienen), die dann als Gegenleistung für bundesdeutsche Milliardenkredite abgebaut wurden,
- Postenstraße/Kolonnenweg, zur Grenzpostenablösung und um Verstärkung heranholen zu können,
- Lichtertrasse zur Ausleuchtung des Kontrollstreifens (an manchen Stellen „östlich“ des Kolonnenwegs),
- Postentürme (1989 insgesamt 302 Stück) mit Suchscheinwerfern, Sichtkontakt der Posten tagsüber, nachts zogen zusätzliche Grenzsoldaten auf,
- Kontrollstreifen (KS), immer frisch geeggt, zur Spurenfeststellung, der auch von den Grenzsoldaten nicht grundlos betreten werden durfte,
- (teilweise extra) übermannshoher Streckmetallzaun, nur schräg durchsehbar,
- Betonfertigteilmauer bzw. -wand nach West-Berlin, 3,75 Meter hoch (teilweise mit Betonrolle, die beim Überklettern keinen Halt bieten sollte). Als Material dienten landwirtschaftliche Fertigteile wie sie zuvor als Lagerwände für Stallmist Verwendung fanden,
- davor noch einige Meter Hoheitsgebiet der DDR.
Die Gesamtbreite dieser Grenzanlagen war abhängig von der Häuserbebauung im Grenzgebiet und betrug von etwa 30 Meter bis etwa 500 Meter (am Potsdamer Platz). Minenfelder und Selbstschussanlagen wurden an der Berliner Mauer nicht aufgebaut (dies war aber in der DDR nicht allgemein bekannt), jedoch an der innerdeutschen Grenze zur Bundesrepublik.
Der Aufbau der von den Grenztruppen intern als Handlungsstreifen bezeichneten Grenze wurde als Militärgeheimnis behandelt und war den meisten DDR-Bürgern daher nicht genau bekannt. Die Grenzsoldaten waren zum Stillschweigen verpflichtet. Jeder Zivilist, der auffälliges Interesse an Grenzanlagen zeigte, lief mindestens Gefahr, vorläufig festgenommen und zum nächsten Polizeirevier oder Grenzkommando zur Identitätsfeststellung gebracht zu werden. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Planung eines Fluchtversuchs konnte folgen.
An Stellen, die aufgrund von Bebauung oder Verkehrsführung – beziehungsweise wegen des Geländezuschnitts – schwieriger zu sichern waren, begann das „Grenzgebiet“ auf DDR- und Ost-Berliner Seite schon vor der Hinterlandmauer und war dann Sperrgebiet. Dieses durfte nur mit einer Sondergenehmigung betreten werden. Das bedeutete für Anwohner eine starke Einschränkung der Lebensqualität. Als „Vorfeldsicherung“ sollten bauliche Maßnahmen (Mauern, Zäune, Gitter, Stacheldraht, Durchfahrtssperren, Übersteigsicherungen), Sichthilfen (Leuchten, weiße Kontrastflächen) und Warnhinweise das unbefugte (beziehungsweise unbemerkte) Betreten oder Befahren dieses Gebietes verhindern. Einblickmöglichkeiten für Unbefugte wurden mit Sichtblenden verbaut.
Im grenznahen Ost-Berliner Stadtgebiet nahe dem Brandenburger Tor wurde regelmäßig eine verdeckte sogenannte „Tiefensicherung“ durch zivile Kräfte des Ministeriums für Staatssicherheit durchgeführt, um möglichst frühzeitig und außerhalb der Sichtmöglichkeit des Westteils potentielle Grenzdurchbrüche und besondere Lagen (Demonstrationen oder andere unerwünschte Menschenansammlungen) aufzuklären und zu unterbinden. Ein Gebäude nördlich des Brandenburger Tors wurde von der Hauptabteilung 1 des MfS genutzt, der zuständigen Abteilung zur Überwachung der Grenztruppen der DDR. Es wurde später abgerissen, um Platz zu schaffen für das Jakob-Kaiser-Haus.
Personeller Aufbau und Ausstattung des Grenzkommandos Mitte
Für den Schutz der Grenze zu West-Berlin war in der DDR das Grenzkommando Mitte der Grenztruppen der DDR zuständig, dem nach Angaben des MfS vom Frühjahr 1989 11.500 Soldaten und 500 Zivilbeschäftigte angehörten. Es bestand neben dem Stab in Berlin-Karlshorst aus sieben Grenzregimentern, die in Treptow, Pankow, Rummelsburg, Hennigsdorf, Groß-Glienicke, Babelsberg und Kleinmachnow stationiert waren, sowie den Grenzausbildungsregimentern GAR-39 in Wilhelmshagen und GAR-40 in Oranienburg.
Jedes Grenzregiment besaß fünf direkt geführte Grenzkompanien, außerdem je eine Pionier-, Nachrichten-, Transportkompanie, Granatwerfer- und Artilleriebatterie, einen Aufklärungs- und einen Flammenwerferzug sowie eine Diensthundestaffel und unter Umständen eine Bootskompanie und Sicherungszüge bzw. -kompanien für die Grenzübergangsstellen.
Das Grenzkommando Mitte verfügte über 567 Schützenpanzerwagen, 48 Granatwerfer, 48 Panzerabwehrkanonen und 114 Flammenwerfer sowie 156 gepanzerte Fahrzeuge bzw. schwere Pioniertechnik und 2295 Kraftfahrzeuge. Zum Bestand gehörten außerdem 992 Hunde.
An einem normalen Tag waren etwa 2300 Soldaten direkt an der Grenze und im grenznahen Raum eingesetzt. Bei sogenannter „verstärkter Grenzsicherung“, die beispielsweise 1988 wegen politischer Höhepunkte oder schlechter Witterungsbedingungen etwa 80 Tage galt, waren dies etwa 2500 Grenzsoldaten, deren Anzahl in besonderen Situationen weiter aufgestockt werden konnte.
Gewässergrenzen
Die äußere Stadtgrenze West-Berlins verlief an mehreren Stellen durch schiffbare Gewässer. Der Grenzverlauf war dort durch eine vom West-Berliner Senat errichtete Kette aus runden, weißen Bojen mit der (an der Stadtgrenze nicht ganz zutreffenden) Aufschrift „Sektorengrenze“ gekennzeichnet. West-Berliner Fahrgastschiffe und Sportboote mussten darauf achten, sich auf der West-Berliner Seite der Bojenkette zu halten. Auf der DDR-Seite der Grenze wurden diese Gewässer von Booten der Grenztruppen der DDR patrouilliert.
Die Grenzbefestigungen der DDR befanden sich jeweils auf dem DDR-seitigen Ufer, was teilweise große Umwege erzwang und die Ufer mehrerer Havelseen „vermauerte“. Der größte Umweg befand sich am Jungfernsee, wo die Mauer bis zu zwei Kilometer vom eigentlichen Grenzverlauf entfernt stand. An mehreren Stellen verlief der Grenzstreifen durch ehemalige Wassergrundstücke und machte sie so für die Bewohner unbrauchbar; so am Westufer des Groß Glienicker Sees und am Südufer des Griebnitzsees.
Bei den Gewässern an der innerstädtischen Grenze verlief diese überall direkt am westlichen oder östlichen Ufer, sodass dort keine Markierung des Grenzverlaufs im Wasser existierte. Die eigentliche Mauer stand auch hier jeweils am Ost-Berliner Ufer. Dennoch wurden die zu Ost-Berlin gehörenden Gewässer selbst ebenfalls überwacht. Auf Nebenkanälen und -flüssen wurde die Lage dadurch zum Teil unübersichtlich. Manche Schwimmer und Boote aus West-Berlin gerieten versehentlich oder aus Leichtsinn auf Ost-Berliner Gebiet und wurden beschossen. Dabei gab es im Laufe der Jahrzehnte mehrere Tote.
An einigen Stellen in der Spree gab es Unterwassersperren gegen Schwimmer. Für Flüchtlinge war es nicht klar zu erkennen, wann sie West-Berlin erreicht hatten, sodass für sie noch nach dem Überwinden der eigentlichen Mauer die Gefahr bestand, ergriffen zu werden.
Grenzübergänge
An der gesamten Berliner Mauer gab es 25 Grenzübergangsstellen (GÜSt), 13 Straßen-, vier Eisenbahn- und acht Wasserstraßengrenzübergangsstellen. Dies waren etwa 60 Prozent aller Grenzübergänge zwischen der DDR und der Bundesrepublik bzw. West-Berlin. Für den Straßen-Transitverkehr gab es nur zwei Berliner Grenzübergänge, indem Dreilinden, bis 1987 Staaken und danach Heiligensee benutzt werden konnten.
Die Grenzübergangsstellen waren auf DDR-Seite sehr stark ausgebaut. Es wurde mitunter sehr scharf bei der Ein- und Ausreise von den DDR-Grenzorganen und dem DDR-Zoll kontrolliert. Für die Sicherung und Überwachung des Reiseverkehrs einschließlich Fahndung und Festnahmen an den Grenzübergangsstellen waren die Passkontrolleinheiten (PKE) der Hauptabteilung VI des MfS zuständig, die ihren Dienst in Uniformen der Grenztruppen der DDR versahen. Sie arbeiteten mit den für die äußere Sicherheit und die Verhinderung von Grenzdurchbrüchen zuständigen Einheiten der Grenztruppen und Mitarbeitern der Zollverwaltung, die die Sach- und Personenkontrolle vornahmen, zusammen.
Auf West-Berliner Seite hatten die Polizei und der Zoll Posten. Dort gab es in der Regel keine Kontrollen im Personenverkehr. Nur an den Transitübergängen wurden die Reisenden statistisch erfasst (Befragung nach dem Ziel), gelegentlich bei entsprechendem Anlass zur Strafverfolgung auch kontrolliert (Ringfahndung). Der gesamte Güterverkehr unterlag wie im Auslandsverkehr der Zollabfertigung. Beim Güterkraftverkehr war es bei einer westdeutschen Warenanlieferung in Ost-Berlin nicht möglich, von Ost- nach West-Berlin über Grenzübergangsstellen zu fahren, sondern man musste ganz außen herum und einen von den zwei West-Berliner Transitübergängen benutzen. Das waren Dreilinden (BAB 115) und bis 1987 Staaken (B 5), danach Heiligensee über die BAB 111. Demzufolge war es dann eine sogenannte „Ausreise aus der DDR“; bei der Kontrolle wurde der Westdeutsche wie ein ausländischer Lkw sehr gründlich durchsucht. Im Personenverkehr mit der Bundesrepublik wurden von westdeutscher Seite nur statistische Erhebungen gemacht. Beim Güterverkehr musste über den Warenbegleitschein der Lkw vom Zoll verplombt und statistisch erfasst werden. Beim Übergang Staaken konnte über die B 5 die einzige Möglichkeit genutzt werden, mit Fahrzeugen durch die DDR zu fahren, die nicht für den Verkehr auf der Autobahn zugelassen waren (z. B. Fahrrad, Moped, Traktor usw.). Allerdings musste die 220 Kilometer lange Strecke bei Tageslicht bis Lauenburg ohne Unterbrechung (Übernachtung, längere Pausen) bewältigt werden. Mit der Freigabe der Autobahn A 24 im Jahr 1982 wurde der Fahrrad-Transit nicht mehr zugelassen.
Am Checkpoint Bravo (Dreilinden) und Checkpoint Charlie (Friedrichstraße) hatten die alliierten Besatzungsmächte Kontrollpunkte eingerichtet, wobei der Letztere jedoch nur für Diplomaten und ausländische Staatsangehörige, nicht für Bundesbürger und West-Berliner benutzbar war.
Mit der Währungsunion am 1. Juli 1990 wurden alle Grenzübergänge aufgegeben. Einige Reste der Anlagen blieben als Mahnmal erhalten.
Kosten
Der Bau und der ständige Ausbau sowie die jahrzehntelange Unterhaltung der stark bewachten Berliner Mauer war eine große wirtschaftliche Belastung für die DDR. Von den zwischen 1961 und 1964 insgesamt anfallenden Kosten von 1,822 Milliarden Mark der DDR für den Aufbau und Betrieb der Grenzanlagen entfielen 400 Millionen Mark (22 %) auf die Berliner Mauer.
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Karte
Quellen: wikipedia.org
Personen
Name | ||
---|---|---|
1 | Nikita Khrushchev | |
2 | Walter Ulbricht |