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Massaker in den Ardeatinischen Höhlen

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Datumn:
24.03.1944

Das Massaker in den Ardeatinischen Höhlen war ein Ereignis vom 24. März 1944, als in den beiden kurzen, miteinander verbundenen Höhlengängen im Süden Roms an der Via Ardeatina im Quartiere Ardeatino auf Befehl der verantwortlichen Wehrmachtsoffiziere Feldmarschall Albert Kesselring, Generaloberst Eberhard von Mackensen und Generalleutnant Kurt Mälzer (als Stadtkommandanten von Rom) 335 italienische Zivilisten erschossen wurden. Organisiert und durchgeführt wurde das Massaker durch den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD von Rom, Herbert Kappler als Vergeltungsmaßnahme für den Tod von 33 Südtiroler Angehörigen des Polizeiregiments „Bozen“, die tags zuvor bei einem von der Resistenzadurchgeführten Bombenanschlag in der Via Rasella getötet worden waren. Unter den Erschossenen waren 75 jüdische Geiseln.

Das Attentat in der Via Rasella

Am 23. März 1944 explodierten gegen 15:00 Uhr an der Kreuzung Via Rasella und Via del Boccaccio eine in einem Müllkarren verborgene Bombe und eine präparierte Mörsergranate. 33 deutsche Angehörige der zu diesem Zeitpunkt vorbeimarschierenden 11. Kompanie des III. Bataillons des Regiments „Bozen“ wurden getötet, 67 verwundet. Außerdem starben zwei italienische Staatsbürger. Das Regiment Bozen war eines von vier Südtiroler Ordnungspolizeiregimentern. Die Männer waren mit Gewehren und teilweise mit Handgranaten bewaffnet und führten mindestens ein Maschinengewehr mit sich, das nach dem Anschlag auch zum Einsatz kam. An diesem Tag marschierte die Einheit mit fertiggeladenen Gewehren. Möglicherweise rechneten die deutschen Offiziere wegen des Datums mit Schwierigkeiten. Es war der 25. Jahrestag der Gründung der „Fasci di combattimento", der als „Schwarzhemden“ bezeichneten faschistischen Kampfbünde.

Eine römische Gruppe der Resistenza hatte den immer gleichen Weg der militärischen Einheit zu ihrem Wachdienst am Viminal registriert, das Attentat lange geplant und gut vorbereitet. Sie gehörte zur Italienischen Kommunistischen Partei. Der Anschlag war durch den Militärausschuss des Nationalen Befreiungskomitees (Giunta militare del Comitato di Liberazione Nazionale, CLN) gebilligt worden.

§Vorbereitung der so genannten Sühnemaßnahme

Noch am Tag des Attentats berieten Generaloberst Eberhard von Mackensen, Oberbefehlshaber der 14. Armee, Generalleutnant der Luftwaffe Kurt Mälzer, Stadtkommandant von Rom, und SS-Obersturmbannführer Herbert Kapplergeeignete Repressalien. Kappler schlug vor, für jeden gefallenen Deutschen zehn Italiener zu erschießen. Er erbot sich, die Opfer dafür in den Gefängnissen des Sicherheitsdienstes der SS aufzutreiben. Albert Kesselring stimmte dem zu. Am Abend noch kam Hitlers Zustimmung zum Vorschlag aus Rom; Generaloberst Alfred Jodl bestimmte, dass die Exekution bis zum nächsten Abend durchzuführen sei und dem Sicherheitsdienst, also Kappler, obliege.

Kappler hatte die Anzahl der Todeskandidaten in den Gefängnissen des Sicherheitsdienstes überschätzt, obwohl auch die noch nicht zum Tode Verurteilten einbezogen wurden. Er geriet bei der Realisierung der Exekution deswegen in Schwierigkeiten. Es war die Erschießung von 320 Personen angeordnet. Als einer der beim Anschlag Verletzten starb, ging es um 330. Der faschistische Polizeichef von Rom half ihm mit Insassen italienischer Gefängnisse und Straflager aus, was aber immer noch nicht reichte. Die noch fehlende Anzahl und fünf mehr requirierte Kappler unter den Juden, die den Deportationen noch entgangen waren.

Kappler wählte die Fosse Ardeatine als Ort für die Exekution aus, einige Sandsteinhöhlen im Süden Roms in der Nähe der Via Appia Antica.

§Erschießung

Die Gefangenen wurden, die Hände mit Stricken hinter dem Rücken zusammengebunden, auf Lastwagen zu den Ardeatinischen Höhlen gebracht. Dort wurden sie in Gruppen zu je fünf Mann in die Höhlen geführt, mussten dort niederknien und erhielten auf Kommando von SS-Hauptsturmführer Carl-Theodor Schütz einenGenickschuss. SS-Hauptsturmführer Erich Priebke strich ihre Namen von der Liste. Die Hinrichtungen dauerten von etwa 14 Uhr bis gegen 19 Uhr.

Als die Leichenberge zu hoch wurden, mussten die neuen Opfer sich auf die bereits getöteten legen. 80 bis 90 SS-Männer führten die Hinrichtungen durch. Die Gefangenen, die unter Bewachung vor den Höhlen warteten, konnten die Schüsse genau hören. Kappler beteiligte sich an den Erschießungen auch selbst. Ob die Opfer tot waren, wurde nicht kontrolliert. Nach Abschluss der Bluttat wurden die Höhlen gesprengt, manche mögen erst dabei umgekommen sein.

§Die Opfer

322 der Opfer konnten identifiziert werden, von den meisten ist der Beruf bekannt. Es waren mehrheitlich politische Gefangene. 77 Arbeiter, 57 Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst, 54 Angehörige kaufmännischer Berufe, 38 Offiziere, darunter fünf Generale, 17 Straßenhändler, zwölf Bauern, zwölf Rechtsanwälte, neun Studenten, acht Künstler, sechs Architekten oder Ingenieure, fünf Professoren bzw. Lehrer, fünf Industrielle, fünf Soldaten, vier Metzger, drei Ärzte, ein Bankkaufmann und ein Priester. Der jüngste Tote war 15 Jahre alt, der älteste 74.

§Die Verfolgung der Täter

  • Generaloberst Alfred Jodl wurde im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 16. Oktober 1946 vollstreckt.
  • Generalfeldmarschall Kesselring wurde 1947 wegen Geiselerschießungen verurteilt und kam 1952 frei.
  • Generaloberst Eberhard von Mackensen wurde 1947 wegen des Massakers zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde auf 17 Jahre Freiheitsstrafe abgemildert. Er wurde 1952 freigelassen.
  • Generalleutnant Kurt Mälzer wurde 1947 wegen des Massakers zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde in eine Freiheitsstrafe abgemildert. Er starb 1952 in Haft.
  • SS-Gruppenführer Wilhelm Harster, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) in Italien seit dem 9. November 1943, wurde in den Niederlanden verurteilt und verbüßte dort sechs von zwölf Jahren Strafe. Wegen des Massakers wurde keine Anklage erhoben.
  • SS-Obersturmbannführer Kappler wurde vom „Militärgericht für den Bezirk Rom“ am 20. Juli 1948 wegen aller 335 Tötungen für schuldig gesprochen. Ein Richter hatte aber in einem anderen Verfahren (in Venedig gegen Albert Kesselring) die Bemerkung fallen lassen, dass selbst bei Akzeptanz einer Repressalquote von zehn Geiseln auf einen getöteten Soldaten „fünf Männer unter den 335 ermordet wurden“. Diese Bemerkung wurde von NS-Verteidigern später in eine tatsächliche internationale Akzeptanz einer derartigen Repressalquote umgedeutet, wobei sie verschwiegen, dass Kappler nicht für fünf, sondern für alle 335 Tötungen verurteilt worden war. Im August 1977 konnte Kappler, der zu dieser Zeit bereits schwer krebskrank war, mithilfe seiner Frau aus einem römischen Spital nach Deutschland fliehen; er starb ein halbes Jahr später in Soltau.
  • SS-Hauptsturmführer Carl-Theodor Schütz wurde 1950 von einer Spruchkammer als Mitläufer eingestuft und 1952 in die „Organisation Gehlen“ übernommen (der spätere Bundesnachrichtendienst, BND). Personalbeurteilung durch Amtschef Reinhard Gehlen, 1957: „charakterlich einwandfreie, ausgereifte, sensible .. Persönlichkeit .. jederzeit ein Vorbild“. Als sich der BND später von allzu NS-belasteten Mitarbeitern trennen wollte, wurde Schütz 1964 entlassen, erstritt sich aber gerichtlich eine Abfindung von 70 000 DM. Er starb 1985 in Köln.
  • SS-Sturmbannführer Karl Hass lebte unter falschem Namen in Italien. 1998 wurde Hass von einem Militärgericht in Rom zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die in Hausarrest umgewandelt wurde. Er starb 2004.
  • SS-Hauptsturmführer Erich Priebke war nach Argentinien geflüchtet und lebte dort fünfzig Jahre unbehelligt. Er wurde 1996 ausgeliefert und 1998 in Italien als Kriegsverbrecher zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, welche aus Altersgründen in Hausarrest umgewandelt wurde. Er starb 2013.

§Denkmal und Mausoleum in den Fosse Ardeatine

Die erste Ausschreibung eines Architekturwettbewerbs nach dem Krieg in Rom galt den Fosse Ardeatine. Es sollten die durch die Sprengungen zerstörten Höhlen wieder freigelegt und eine Gedächtnisstätte errichtet werden. Das Ergebnis des Wettbewerbs ist der heutige Zustand: Die Grotten sind freigegraben, die Leichen geborgen und so weit wie möglich identifiziert und in dem Mausoleum am Rand der Höhlen beigesetzt. Vor dem Eingang zu den Fosse wurde ein Platz angelegt und beim Eingang in die Höhlen eine Bronzetafel mit einer die Toten ehrenden und die Nachwelt mahnenden Inschrift angebracht, sowie eine das Opfer der Toten symbolisierende Statue (I Martiri von Francesco Coccia) aufgestellt. Diese meist als mausoleo bezeichnete Anlage wurde am 24. März 1949 eröffnet.

Oberhalb der eigentlichen Gedenkstätte, vom Eingang aus links, wurde in dem kleinen Pinienhain ein Museum des italienischen Widerstands eingerichtet. Das Attentat und die Hinrichtung der Geiseln wurden von Anfang an als Symbol für die deutsche Besetzung Italiens überhaupt interpretiert.

§Künstlerische Aufarbeitungen und weitere Beschäftigung mit den Ereignissen

Die Geschichte des Massakers in den Ardeatinischen Höhlen wurde erstmals 1962 von Filippo Walter Ratti als „Zehn Italiener für einen Deutschen“ (Dieci italiani per un tedesco (Via Rasella)) mit Gino Cervi, Andrea Checchi und Sergio Fantoni verfilmt. Er zeigt die Vorbereitungen des Massakers bis zur Durchführung sowohl von der Seite mehrerer ausgewählter Opfer als auch der Seite der Täter, beleuchtet Motivation und Umgang mit dem Unausweichlichen. Die Namen wurden für den Film allerdings verändert. Erneut wurde der Stoff 1973 von dem italienischen Regisseur George P. Cosmatos in einer italienisch-französischen Co-Produktion, mit Richard Burton in der Hauptrolle, unter dem Titel „Rappresaglia“ verfilmt. Der Film erschien auf Deutsch sowohl unter dem Titel „Massaker in Rom – Der Fall Kappler“ als auch unter dem verharmlosenden Titel „Tödlicher Irrtum“. 

Im Abspann des Films werden schließlich alle Namen der 1944 von der SS in den Ardeatinischen Höhlen erschossenen Personen, sowie deren Alter und Berufsstand genannt. Außerdem erfährt der Zuschauer, was mit den für die Erschießung verantwortlichen Personen nach Kriegsende geschah. Im Abspann des Films wird auch darauf hingewiesen, dass nach der Haager LandkriegsordnungGeiselerschießungen, Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen im Krieg nicht explizit vertragsrechtlich verboten waren. 1983 erfolgte eine erneute Verfilmung der Ereignisse für einen US-amerikanisch-britisch-italienischen Fernsehfilm unter dem Titel „Im Wendekreis des Kreuzes“. Der Film von Jerry London mit Gregory Peck, Christopher Plummer, John Gielgud und Raf Vallone setzt sich insbesondere mit der Rolle der Kirche auseinander und geht auf das Massaker nur am Rande ein.

Auf die Frage an einen Bewohner der Via Rasella, warum dort keine Gedenktafel an das Attentat und das Massaker erinnert, wurde geantwortet, das sei von der Comune abgelehnt worden, aber stattdessen sei verfügt worden, dass bei der Renovierung der Häuser die Spuren der Verwüstung durch die Bombe erhalten werden müssten. Sie sind an einigen Fassaden auch deutlich zu sehen.

Papst Benedikt XVI. hat den Ort des Massakers kurz nach dem 67. Jahrestag am 27. März 2011 besucht, einen Korb roter Rosen niedergelegt und gebetet.

§Literatur

  • Lorenzo Baratter: Dall'Alpenvorland a via Rasella. Storia dei reggimenti di polizia sudtirolesi (1943–1945). Publilux, Trento 2003.
  • Lorenzo Baratter: Le Dolomiti del Terzo Reich. Mursia, Milano 2005, ISBN 88-425-3463-3 (Testimonianze fra cronaca e storia).
  • Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. 2. Auflage, Klartext Verlag, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0663-1, S. 53 ff.
  • Alessandro Portelli: L’ordine è già stato eseguito. Roma, le Fosse Ardeatine, la memoria. Donzelli, Roma 1999, ISBN 88-7989-616-4 (Saggi. Storia e scienze sociali).
  • Steffen Prauser: Mord in Rom? Der Anschlag in der Via Rasella und die deutsche Vergeltung in den Fosse Ardeatine im März 1944. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 50, 2002, 2, ISSN 0042-5702, S. 269–302, online (PDF; 8,0 MB).
  • Joachim Staron: Fosse Ardeatine und Marzabotto. Deutsche Kriegsverbrechen und Resistenza. Geschichte und nationale Mythenbildung in Deutschland und Italien (1944–1999). Schöningh, Paderborn u. a. 2002, ISBN 3-506-77522-7 (Sammlung Schöningh zu Geschichte und Gegenwart) (zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 2001).
  • Gerald Steinacher: Roma, Marzo 1944. Il Polizeiregiment Bozen e l’attentato di Via Rasella. In: Carlo Romeo, Piero Agostini (Hrsg.): Trentino e Alto Adige. Province del Reich, Trento 2002, S. 283–288.
  • Case No. 43. Trial of General von Mackensen and General Maelzer. British Military Court, Rome. 18th–30th November, 1945. Case No. 44. Trial of Albert Kesselring. British Military Court at Venice. 17th February–6th May, 1947. In: Law Reports of Trials of War Criminals. Selected and prepared by The United Nations War Crimes Commission. Volume VIII. London, HMSO 1948, (englisch), online (PDF; 5,3 MB)
  • Malte Herwig (zu Carl-Th. Schütz): Die Unentbehrlichen. In: Süddeutsche Zeitung 28. Oktober 2012, S. 13

§Belletristik

  • Robert Katz: Rom 1943–1944. Besatzer, Befreier und der Papst. Magnus-Verlag, Essen 2006, ISBN 3-88400-438-7. – Behandelt auch das Massaker in den Ardeatinischen Höhlen und die Haltung des Papstes Pius XII. in dieser Angelegenheit.

 

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